AfA nach Überschreibung mit Teilschenkung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Sandmann12
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Registriert: 3. Jan 2020, 15:21

AfA nach Überschreibung mit Teilschenkung

Beitrag von Sandmann12 »

Folgende Konstellation
Im Rahmen eines notariellen Vertrages wurd mir Mitte 2019 eine Eigentumswohnung in einemr Doppelhaushälfte (insgesamt 4 Wohneinheiten im gesamten Haus, 2005 erbaut) übertragen. Zu diesem gehört ein Gartenanteil und ein Stellplatz im Außenbereich vor dem Haus (nicht abgeschlossen). Ich habe die Wohnung von meinen Eltern übernommen mit folgendenden Essentialia:

- vereinbarte Ausgleichszahlung von 50.000 Euro, mit Zinsvereinbarung von 2 Prozent und monatlichen Zahlungen (nachweislich über eingerichtete Konten laufend)
- Übernahme der bestehenden Grundschuld (ursprünglich 80.000 Euro, noch offen und von mir übernommen 50.000 Euro, Zahlungen mit Zinsen durch mich an die Fremdbank - Vertragspartner ist ein Dritter nach Genehmigung durch die Bank)

- der Notar hat anhand der Versicherungswerte einen Gesamtwert von 170.000 Euro angenommen/ darüber hinausgehende Teile werden als eine Art Teilschenkung angenommen
- der Gesamtwert düfte über 200.000 Euro liegen.
- im Vertrag wurde keine Trennung des Bauobjekts und des Grund/Bodens vorgenommen hinsichtlich des Kaufpreises. Das Objekt befindet sich in einer recht exponierten Lage.

Nun hinsichtlich der Abschreibung:
- die Wohnfläche ist gesamtvermietet
- AfA - Abschreibung der Anschaffungskosten - Ich gehe erstmal von einer Absetzbarkeit der nur tatsächlich entstandenen Konsten aus, ich lassen den Schenkungsteil also hierbei beisteite bei der Ansetzung.
Hierbei beabsichige ich,
- die Ausgleichszahlung (50.000 Euro) mit vertraglich festgelegten Zinsen und
- die Übernahme der (tatsächlich noch) offenen Grundschuld (50.000) und Zinsen
anzusetzen.

Zur Ermittlung des Abschreibungsvolumens setze ich die 80/20 Regelung an, da vertraglich nichts festgelegt ist, die tatsächlichen Bodenrichtwerte wären für mich nachteilig.

Besteht da meinerseits irgendwo ein Denkfehler?
Danke vorab!
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: AfA nach Überschreibung mit Teilschenkung

Beitrag von Severina »

SIe sollten das BMF- Schreiben vom 13.01.1993 lesen.

Für den unentgeltlich erworbenen Teil können Sie die Abschreibung der Voreigentümer fortsetzen, wenn die AfA- Dauer noch nicht überschritten ist - und bezüglich der Anwendung der 80-20-Regel richten Sie sich mal auf Widerstand seitens des Finanzamtes ein.
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