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Re: Fristen für Steuererklärung

Verfasst: 23. Dez 2019, 11:37
von muemmel
wieviele Jahre darf das FA noch zurückgehen ??? Da kommt es auf die Frage "Verkürzung oder Hinterziehung" an - bei Verkürzung wäre jetzt Schluß (vorausgesetzt, es kommt vor dem Jahresende nicht noch was wg. 2011). Bei Hinterziehung kann entsprechend weiter zurückgegangen werden.

Re: Fristen für Steuererklärung

Verfasst: 23. Dez 2019, 20:41
von Kölner
Danke Muemmel das beruhigt mich immerhin etwas.

Jetzt frage ich mich natürlich, was ist Verkürzung und was ist Hinterziehung. Die ganze Sache fängt an immer "amüsanter" zu werden. Heute habe ich zufällig erfahren das die zuständige Sachbearbeiterin mit einer der Mieterinnen befreundet ist.
Die Mieterin kann mich gut leiden und hat mir ganz naiv von diversen Gesprächen berichtet. Überlege im Moment ernsthaft eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen, habe diverse Indizien dafür, das es sich hier um Schikane und Profilierungssucht der Sachbearbeiterin mir gegenüber handelt.

OK - das muss ich letztendlich entscheiden wie ich diesbzgl. weiter vorgehen werde. Interessant ist für mich die Frage ob Verkürzung oder Hinterziehung.

Vielen Dank
Kölner