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Fristen für Steuererklärung

Verfasst: 10. Dez 2019, 19:09
von Kölner
Hallo zusammen,

ich bin ganz neu hier und überfalle Euch direkt mal mit einer Frage:

Ich habe seit etwa 15 Jahren keine Steuererklärung mehr gemacht. Ich wurde auch niemals diesbzgl. angemahnt oder aufgefordert seitens des Finanzamtes.
Da ich mir in den letzten Jahren einige preiswerte Eigentumswohnungen zulegte, diese dann renovierte und vermietete fiel es dem Finanzamt vor etwa 1 Jahr auf das ich keine Erklärungen abgegeben hatte.
Ich hatte natürlich auch keinerlei Belege mehr für die Renovierungen der Wohnungen.
Nun forderte mich da FA Ende 2018 auf die Steuererklärung für 2017 einzureichen. - hab ich gemacht: Nachzahlung rd.5.000 € musste ich leisten und hab ich überwiesen
Anfang 2019 forderte das FA von mir die Steuererklärungen für 2016 - 2015 und 2014. - hab ich ebenfalls gemacht: Nachzahlung pro Jahr ebenfalls rd.5.000 €

Inzwischen bin ich natürlich schlauer geworden und verwahre sämtliche Belege und als ich dann Mitte 2019 die Erklärung für 2018 abgeben musste waren es nur noch rd. 800.-€ Nachzahlung.

Ich hab also in diesem Jahr knapp 21.000 € ans Finanzamt überwiesen da ich jahrelang geschlampt habe und meine Kosten auch nicht mehr belegen kann.

Soweit - soschlecht. Vor 3 Tagen bekomme ich Post und werde nun aufgefordert die Steuererklärung für 2013 einzureichen.

Nun zu meiner Frage : Das Finanzamt will mich scheinbar ruinieren (mein persönlicher Eindruck), aber wielange muss ich das denn noch mitmachen. Wann verjähren endlich mal die Ansprüche des Finanzamts ? Ich wurde nie aufgefordert die Steuererklärung einzureichen aber das interessiert scheinbar nicht.

Viele Dank für Eure Hilfe

Re: Fristen für Steuererklärung

Verfasst: 11. Dez 2019, 06:43
von Tom998
Ich wurde nie aufgefordert die Steuererklärung einzureichen aber das interessiert scheinbar nicht.
Die Abgabe der Steuererklärung ist eine Bringschuld des Steuerbürgers.
Wann verjähren endlich mal die Ansprüche des Finanzamts ?
Für 2013? Wenn für 2013 eine Verpflichtung zur Abgabe bestand, Ende 2020, bei leichtfertiger Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung noch später.

Re: Fristen für Steuererklärung

Verfasst: 11. Dez 2019, 18:11
von Kölner
Hallo Tom,

vielen Dank für Deine Antwort, auch wenn ich etwas anderes lieber gelesen hätte.
In welchem § kann ich erkennen das die Steuerlast 2013 erst 2020 verjährt ?

Was heisst leichtfertiger Steuerverkürzung ? Steuerhinterziehung hat doch jeder begangen der nachtrglich aufgefordert wird eine Nachzahlung zu leisten, oder sehe ich das falsch ?

Lg - der Kölner

Re: Fristen für Steuererklärung

Verfasst: 12. Dez 2019, 16:13
von muemmel
Was heisst leichtfertiger Steuerverkürzung ? Sowas wie "Schlamperei".
Steuerhinterziehung hat doch jeder begangen der nachtrglich aufgefordert wird eine Nachzahlung zu leisten, oder sehe ich das falsch ? In der Tat - das sehen Sie falsch. Der Gesetzgeber hat extra einen § für die erwähnte Verkürzung geschaffen - warum wohl, wenn das stets und immer Hinterziehung wäre? Siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__378.html

Re: Fristen für Steuererklärung

Verfasst: 12. Dez 2019, 17:12
von Tom998
In welchem § kann ich erkennen das die Steuerlast 2013 erst 2020 verjährt ?
§§ 169 Abs. 2 Nr. 1, 170 Abs. 2 Nr. 1 AO (4+3 Jahre).

Re: Fristen für Steuererklärung

Verfasst: 12. Dez 2019, 21:58
von Kölner
Hallo Tom,

in dem von Dir zitiertem § steht doch :
"Die Festsetzungsfrist beträgt zehn Jahre, soweit eine Steuer hinterzogen, und fünf Jahre, soweit sie leichtfertig verkürzt worden ist."

Finde dort nichts von 4 und 3 Jahren. Die dort angegebenen 5 Jahre wären für mich klasse. d.h. die Erklärung 2013 wäre 1m 31.12.2018 verjährt gewesen. Oder habe ich hier einen Denkfehler ?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Re: Fristen für Steuererklärung

Verfasst: 13. Dez 2019, 12:06
von Severina
Du musst auch den zweiten zitierten Paragrafen lesen - die Festsetzungsfrist beginnt nicht mit Ablauf des Jahres 2013.

Re: Fristen für Steuererklärung

Verfasst: 22. Dez 2019, 00:30
von Kölner
Es wird immer besser. Gestern bekam ich per Einschrteiben vom Finanzamt eine Steuertnachzahlung für 2012 aufs Auge gedrückt. Ich habe weder für 2012 eine Steuererklärung gemacht, noch wurde diese jemals angemaht oder verlangt.
Diesmal soll ich bis Mitte Jan. 2020 knappe 3.000.- € nachzahlen - ist das wirklich alles rechtens ?
Ich habe ihn 2019 bereits über 20.000 € nachbezahlt und es nimmt kein Ende. Meine nette Sachbearbeiterin scheint mit meiner Hilfe Karriere machen zu wollen und wühlt immer mehr in der Vergangenheit rum. >Wie lange muss ich mir das noch gefallen lassen ?
4 Tage vor Weihnachten eine Nachzahlung von knapp 3.000 € - ich fühle mich inzwischen von ihr schickaniert.

LG

Re: Fristen für Steuererklärung

Verfasst: 22. Dez 2019, 12:23
von Severina
Es wurde oben bereits geschrieben: Steuerklärungen sind eine Bringschuld des Steuerpflichtigen. Auch wenn Sie noch so oft darauf herumreiten, kommt es NICHT auf eine Aufforderung an.

Und was die Schikane angeht: SIE haben die Mieterlöse selbst generiert, haben die Wohnungen gekauft, nicht etwa ahnungslos geerbt. SIE haben mit Wissen und Wollen keine Steuererklärungen abgegeben - damit haben Sie sich sicher zum Teil ins eigene Fleisch geschnitten, da die Renovierungskosten je nachdem, wie hoch diese im Vergleich zu den Anschaffungskosten waren, sofort oder über die Abschreibung absetzbar gewesen wären. SIE haben "natürlich" keine Belege mehr (was ist daran natürlich? Sowas bewahrt man doch schon wegen Gewährleistungsansprüchen, Materialbezeichnungen etc.auf - aber lassen Sie mich raten: Da war Schwarzarbeit im Spiel?)

Und jetzt sind Sie aufgefallen - aber das Finanzamt soll es schuld sein? IMHO ist das eine merkwürdige Weltsicht. Kaufverträge werden von den Notaren an die Finanzämter gemeldet- was glauben Sie, warum Sie dem Notar Ihre Steuer-ID-Nr. geben mussten? Und das Finanzamt setzt den Messbetrag für die Grundsteuer fest. Haben Sie wirklich geglaubt, Ihre ETWs bleiben "unentdeckt"?

Re: Fristen für Steuererklärung

Verfasst: 23. Dez 2019, 00:31
von Kölner
Hallo Severina,


vielen Dank für Ihre ausführliche Einschätzung meiner Situation. Ich wollte jedoch wissen wieweit das Finanzamt noch zurückgehen darf.

Desweiteren wurde die Steuerschuld für 2012 lediglich festgesetzt, bzw. geschätzt. Ich wurde niemals aufgefordert für 2012 eine Steuererklärung nachzureichen.
Für alle anderen Jahre wurde ich dieses Jahr aufgefordert und dann wurde daraus meine Steuerlast berechnet. Warum nicht für 2012 , warum jetzt per Einschreiben und wieviele Jahre darf das FA noch zurückgehen ???

LG

Re: Fristen für Steuererklärung

Verfasst: 23. Dez 2019, 11:37
von muemmel
wieviele Jahre darf das FA noch zurückgehen ??? Da kommt es auf die Frage "Verkürzung oder Hinterziehung" an - bei Verkürzung wäre jetzt Schluß (vorausgesetzt, es kommt vor dem Jahresende nicht noch was wg. 2011). Bei Hinterziehung kann entsprechend weiter zurückgegangen werden.

Re: Fristen für Steuererklärung

Verfasst: 23. Dez 2019, 20:41
von Kölner
Danke Muemmel das beruhigt mich immerhin etwas.

Jetzt frage ich mich natürlich, was ist Verkürzung und was ist Hinterziehung. Die ganze Sache fängt an immer "amüsanter" zu werden. Heute habe ich zufällig erfahren das die zuständige Sachbearbeiterin mit einer der Mieterinnen befreundet ist.
Die Mieterin kann mich gut leiden und hat mir ganz naiv von diversen Gesprächen berichtet. Überlege im Moment ernsthaft eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen, habe diverse Indizien dafür, das es sich hier um Schikane und Profilierungssucht der Sachbearbeiterin mir gegenüber handelt.

OK - das muss ich letztendlich entscheiden wie ich diesbzgl. weiter vorgehen werde. Interessant ist für mich die Frage ob Verkürzung oder Hinterziehung.

Vielen Dank
Kölner