Sind Sie bereit
für einen modernen Online-Steuerberater?
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches
und kostenfreies Angebot!
Die Abgabe der Steuererklärung ist eine Bringschuld des Steuerbürgers.Ich wurde nie aufgefordert die Steuererklärung einzureichen aber das interessiert scheinbar nicht.
Für 2013? Wenn für 2013 eine Verpflichtung zur Abgabe bestand, Ende 2020, bei leichtfertiger Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung noch später.Wann verjähren endlich mal die Ansprüche des Finanzamts ?
§§ 169 Abs. 2 Nr. 1, 170 Abs. 2 Nr. 1 AO (4+3 Jahre).In welchem § kann ich erkennen das die Steuerlast 2013 erst 2020 verjährt ?
Zurück zu „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches
und kostenfreies Angebot!
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast