Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Grundstücksgemeinschaften

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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pks123
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Registriert: 17. Aug 2018, 11:16

Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Grundstücksgemeinschaften

Beitrag von pks123 »

Liebe Experten,

ich bräuchte Euren Rat zu folgendem Sachverhalt:

Es geht um die Einreichung von Sonderwerbungskosten bei Vermietung und Verpachtung einer Grundstücksgemeinschaft.
Die Grundstücksgemeinschaft besteht aus 2 Personen. Jede Person (A und B) hat bisher Ihre eigenen Werbungskosten (Fahrkosten, Versicherungen, Zinsen, Büro, etc.) für die Vermietung in der Einkommenssteuererklärung unter Vermietung und Verpachtung angegeben. Die letzten Jahre wurde dies auch vom Finanzamt (FA1 und FA2) anerkannt bzw. nicht bemängelt. Dieses Jahr nun hat sich das FA1 von A gemeldet und darauf hingewiesen, dass die Werbungskosten in der Feststellungserklärung bei FA2 einzureichen sind.

Damit fängt das Problem an...
Ich habe mich nun in das Thema eingearbeitet und festgestellt, dass die Werbungskosten als Sonderwerbungskosten in der Gesonderten und einheitlichen Festellungserklärung einzureichen sind. Der Bescheid ist aber bereits rechtskräftig und ein Einspruch deshalb nicht mehr möglich (Frist über 1 Monat). Das FA2 hat mir auch telefonisch mitgeteilt, dass die gesamten Werbungskosten von A für dieses Jahr damit nicht mehr geltend gemacht werden können.

Das ist nun sehr ärgerlich für A, da dieser nun auf die kompletten Werbungskosten verzichten soll. Deshalb würde mich interessieren, ob es nicht Möglichkeiten gibt, die Werbungskosten nachträglich geltend zu machen?

Laut meinen Recherchen sehe ich folgende Möglichkeiten
1. Einreichen eines Ergänzungsbescheids (nachträgliche Änderungen wurden aber i.d.R. von den Finanzämtern abgelehnt)
2. Ansetzen von (Teil-)Werbungskosten unter Vermietung und Verpachtung (Einkommenssteuererklärung), da Aufwendungen nicht zwingend einer Grundstücksgemeinschaft zugeschrieben werden können, sondern auch z.B. als Vermietung einer Ferienwohnung von A gesehen werden kann (Büro, Rechtschutzversicherung, etc.)

Wäre toll, wenn Ihr mir eure Einschätzung dazu geben könnt und ggbfs. habt ihr noch andere Ideen.

Danke :-)
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