AfA für Gewerbehalle?
Verfasst: 12. Nov 2019, 10:25
Guten Morgen,
wir hoffe jemand hier kann uns weiterhelfen. Wir suche schon seit 3 Tagen nach Antworten, finden
aber leider nichts für genau diese Konstellation:
Meine Frau und ich planen ein großes, massives Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Gewerbehalle zu kaufen (Baujahr 1900).
Wir wollen es als 3-Generationenhaus nutzen.
Die Schwiegereltern würden die Einliegerwohnung beziehen sowie die 176qm Gewerbehalle für ihren bereits bestehenden Kfz-Handel nutzen (Verkauf und Schönheitsreparaturen von Autos). Sie werden jedoch nicht ins Grundbuch eingetragen.
Da sie uns beim Kauf des Hauses finanziell unterstützen, wollen wir keine oder nur eine sehr geringe Miete von ihnen verlangen (Max. 400 Euro im Monat kalt).
Nun zur eigentlichen Frage:
Wir haben gelesen, dass die Anschaffungskosten für fremdvermietete Immobilien in Form von AfA abgeschrieben werden können. Bei Wohnimmobilien sind dies 2% pro Jahr. Für Gewerbeimmobilien sind gar 3% in einen Zeitraum von 30 Jahren abschreibbar.
Bei Wohnimmobilien ist der volle AfA Betrag nur ansetzbar, wenn die Miete nicht unter 66% der ortsüblichen Miete liegt. Wie sieht es jetzt aber mit der Gewerbehalle aus? Wäre es möglich für die Einliegerwohnung keine Miete zu verlangen und dafür 400 € für die Halle? Muss für die Gewerbehalle eine Mindestmiete gezahlt werden um den vollen AfA Betrag anrechnen zu können?
Die anteiligen Anschaffungskosten des Gewerbeteils ohne Grundstück belaufen sich auf ca. 330.000 €.
Bei 3% AfA im Jahr würde dies 9900 € AfA im Jahr bedeuten. Ist das so richtig, oder haben wir da etwas falsch verstanden?
Wir bedanken uns bereits vielmals für eine Antwort.
wir hoffe jemand hier kann uns weiterhelfen. Wir suche schon seit 3 Tagen nach Antworten, finden
aber leider nichts für genau diese Konstellation:
Meine Frau und ich planen ein großes, massives Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Gewerbehalle zu kaufen (Baujahr 1900).
Wir wollen es als 3-Generationenhaus nutzen.
Die Schwiegereltern würden die Einliegerwohnung beziehen sowie die 176qm Gewerbehalle für ihren bereits bestehenden Kfz-Handel nutzen (Verkauf und Schönheitsreparaturen von Autos). Sie werden jedoch nicht ins Grundbuch eingetragen.
Da sie uns beim Kauf des Hauses finanziell unterstützen, wollen wir keine oder nur eine sehr geringe Miete von ihnen verlangen (Max. 400 Euro im Monat kalt).
Nun zur eigentlichen Frage:
Wir haben gelesen, dass die Anschaffungskosten für fremdvermietete Immobilien in Form von AfA abgeschrieben werden können. Bei Wohnimmobilien sind dies 2% pro Jahr. Für Gewerbeimmobilien sind gar 3% in einen Zeitraum von 30 Jahren abschreibbar.
Bei Wohnimmobilien ist der volle AfA Betrag nur ansetzbar, wenn die Miete nicht unter 66% der ortsüblichen Miete liegt. Wie sieht es jetzt aber mit der Gewerbehalle aus? Wäre es möglich für die Einliegerwohnung keine Miete zu verlangen und dafür 400 € für die Halle? Muss für die Gewerbehalle eine Mindestmiete gezahlt werden um den vollen AfA Betrag anrechnen zu können?
Die anteiligen Anschaffungskosten des Gewerbeteils ohne Grundstück belaufen sich auf ca. 330.000 €.
Bei 3% AfA im Jahr würde dies 9900 € AfA im Jahr bedeuten. Ist das so richtig, oder haben wir da etwas falsch verstanden?
Wir bedanken uns bereits vielmals für eine Antwort.