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Ja, ein Steuerberater, den man dringendst aufsuchen sollte!wir hoffe jemand hier kann uns weiterhelfen.
Also drei Einheiten, drei Wirtschaftsgüter! 1x eigene Wohnzwecke, 1x fremde Wohnzwecke, 1x fremdbetriebliche Zwecke!Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Gewerbehalle
Ja, aber natürlich nur in dem Rahmen, der vermietet ist! Die AfA und Kosten, die auf den zu eigenen Wohnzwecken entfallenden Anteil entfallen, wirken sich steuerlich nicht aus, §12 Nr.1 EStG!Wir haben gelesen, dass die Anschaffungskosten für fremdvermietete Immobilien in Form von AfA abgeschrieben werden können.
Ja, aber nur soweit sie zu einem Betriebsvermögen gehören! Ich glaube kaum, dass ihr die Immo wirklich nicht Privatvermögen, sondern im Betriebsvermögen halten möchtet! Oder wollt ihr in 20 Jahren die komplette Wertsteigerung zzgl. AfA als stille Reserven versteuern?Für Gewerbeimmobilien sind gar 3% in einen Zeitraum von 30 Jahren abschreibbar.
Ja, die Vermietung von Wohnungen ist privilegiert, §21 Abs.2 EStG. Die Kürzung betrifft nicht nur die AfA sondern alle Kosten!Bei Wohnimmobilien ist der volle AfA Betrag nur ansetzbar, wenn die Miete nicht unter 66% der ortsüblichen Miete liegt.
Gewerbeimmos sind nicht privilegiert. Hier kann bereits bei einem deutlich höheren Mietansatz als 66% eine Kürzung der Werbungskosten vorgenommen werden. Außerdem entfällt hier pauschalierte Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht, so dass entstehende Verluste ggf. rückwirkend nicht anerkannt werden!Wie sieht es jetzt aber mit der Gewerbehalle aus?
Das FA verlangt nicht, dass Du von den Mietern Miete verlangst! Nur wenn Du keine Einnahmen hast, kannst du auch keine Werbungskosten geltend machen!Wäre es möglich für die Einliegerwohnung keine Miete zu verlangen
Siehe oben! Ich tippe mal, dass die Einliegerwohnung und die Halle maximal 50% der Anschaffungskosten (Gebäude) ausmachen. bei 2%, da kein BV, macht das dann also nur 3.300 € AfA!Die anteiligen Anschaffungskosten des Gewerbeteils ohne Grundstück belaufen sich auf ca. 330.000 €.
Bei 3% AfA im Jahr würde dies 9900 € AfA im Jahr bedeuten. Ist das so richtig, oder haben wir da etwas falsch verstanden?
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