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Nein!Verstehe ich es richtig, dass ich diese Kosten zwar steuermindernd als Erwerbsnebenkosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen kann, sie aber über 50 Jahre abgeschrieben werden müssen
Bei den Aufwendungen handele es sich dem Grunde nach um Werbungskosten, da sie zur Erzielung von Einkünften getätigt worden seien. Solche Aufwendungen vom steuerlichen Abzug auszuschließen, verstoße gegen das objektive Nettoprinzip. Auch könne es nicht sein, dass Anschaffungsnebenkosten bei einem unentgeltlichen Erwerb überhaupt nicht abzugsfähig seien, während sie bei einem teilentgeltlichen Erwerb unstreitig selbst dann in vollem Umfang im Rahmen der Abschreibung zu berücksichtigen seien, wenn nur ein ganz geringes Entgelt gezahlt werde.
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