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Erst wenn die Miete mindestens 50% der ortsüblichen Miete beträgt können die Kosten komplett abgesetzt werden; ansonsten nur anteilig.Können die Eltern denn einen Mietvertrag abschließen, sodass die Abschreibung dazu führt, dass ich generell ein negatives Ergebnis durch das Haus habe?
Hallo,
]Erst wenn die Miete mindestens 50% der ortsüblichen Miete beträgt können die Kosten komplett abgesetzt werden; ansonsten nur anteilig.
Stefan
Nochmal, was soll das bringen? Wenn du Kosten absetzt sparst du dadurch Steuern, die aber bei mietfreier Überlassung gar nicht erst entstehen.Wie ist das mit späteren Sanierungskosten. Ich verstehe, dass ich dann nichts abziehen kann mangels Mieteinnahmen
Korrekt.und dass ich auch keine Handwerkskosten abziehen kann, weil ich nicht selbst in dem Haus wohne.
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