Hauskauf mit Wohnungsrecht
Hauskauf mit Wohnungsrecht
Hallo, ich kaufe von meinen Eltern ein Haus, bei dem sie ein Wohnungsrecht erhalten. Das Haus nutze ich somit nicht selbst. In wie weit kann ich hier Ausgaben für den Notar und das Grundbuchamt steuerlich geltend machen? Gruß, Michi
Re: Hauskauf mit Wohnungsrecht
Daa wären Bestandteile der Anschaffungskosten, die - soweit sie nicht auf den Grund und Boden entfallen - grundsätzlich abschreibbar wären - ohne Einkünfte gibt es aber keinen Werbungskostenabzug.
Re: Hauskauf mit Wohnungsrecht
Danke für die Einschätzung Severina. Können die Eltern denn einen Mietvertrag abschließen, sodass die Abschreibung dazu führt, dass ich generell ein negatives Ergebnis durch das Haus habe?
Re: Hauskauf mit Wohnungsrecht
Hallo,
Da Eltern aber meist sowieso Vermögen auf ihre Kinder steuerfrei übertragen können (Schenkung) wäre zu prüfen, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt.
Stefan
Erst wenn die Miete mindestens 50% der ortsüblichen Miete beträgt können die Kosten komplett abgesetzt werden; ansonsten nur anteilig.Können die Eltern denn einen Mietvertrag abschließen, sodass die Abschreibung dazu führt, dass ich generell ein negatives Ergebnis durch das Haus habe?
Da Eltern aber meist sowieso Vermögen auf ihre Kinder steuerfrei übertragen können (Schenkung) wäre zu prüfen, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt.
Stefan
Re: Hauskauf mit Wohnungsrecht
Ergänzung: Bei 50 bis unter 66 % der ortsüblichen Miete ist allerdings eine Totalüberschussprognose nötig für den vollen Abzug.
Re: Hauskauf mit Wohnungsrecht
Ok - vielen Dank für die erneute Antwort. Also zusammenfassend kann ich keinerlei Kosten (Notar, Grundbuch, Vorfälligkeitsentschädigung, ...) in Abzug bringen? Wie ist das mit späteren Sanierungskosten. Ich verstehe, dass ich dann nichts abziehen kann mangels Mieteinnahmen und dass ich auch keine Handwerkskosten abziehen kann, weil ich nicht selbst in dem Haus wohne. Ist das korrekt? Gruß, Michi
Re: Hauskauf mit Wohnungsrecht
Hallo,
Aber deine Eltern könnte die Kosten geltend machen, daher wäre zu überlegen, ob nicht sie die Sanierungen übernehmen.
Stefan
Nochmal, was soll das bringen? Wenn du Kosten absetzt sparst du dadurch Steuern, die aber bei mietfreier Überlassung gar nicht erst entstehen.Wie ist das mit späteren Sanierungskosten. Ich verstehe, dass ich dann nichts abziehen kann mangels Mieteinnahmen
Korrekt.und dass ich auch keine Handwerkskosten abziehen kann, weil ich nicht selbst in dem Haus wohne.
Aber deine Eltern könnte die Kosten geltend machen, daher wäre zu überlegen, ob nicht sie die Sanierungen übernehmen.
Stefan
Re: Hauskauf mit Wohnungsrecht
Ok, dankeschön!