Hallo in die Runde!
Wir (meine Frau und ich) haben bis 2020 eine Eigentumswohnung vermietet. Ende 2020 haben wir diese verkauft.
Können in der Anlage V für 2020 die Vermittlergebühren/Verkaufsprovision/Notarkosten des Verkaufs der Eigentumswohnung als Werbungskosten ggü. den Mieteinnahmen mit angesetzt werden oder nur die üblichen Dinge (AfA, Nebenkosten, Zinsen usw.)?
Vielen Dank für eure Antworten!!!
Viele Grüße!
Zählen die Vermittlergebühren/Verkaufsprovision/Notarkosten beim Verkauf einer ETW zu den Werbungskosten?
Re: Zählen die Vermittlergebühren/Verkaufsprovision/Notarkosten beim Verkauf einer ETW zu den Werbungskosten?
Nein, sie dienen ja nicht der Erzielung von Einnahmen, sondern dem Gegenteil. Falls durch den Verkauf ein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn erzielt wurde, dann nur dort zu berücksichtigen.
Re: Zählen die Vermittlergebühren/Verkaufsprovision/Notarkosten beim Verkauf einer ETW zu den Werbungskosten?
Vielen lieben Dank für die schnelle und kompetente Antwort!!!