Steuererklärung ausfüllen mit Mieteinnahmen aus Eigentümergemeinschaft

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Hasi123
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Steuererklärung ausfüllen mit Mieteinnahmen aus Eigentümergemeinschaft

Beitrag von Hasi123 »

Hallo, ich habe in 2019 ca. 5200 Eur Mieteinnahmen in einer Eigentümergemeinschaft erhalten. Dazu habe ich einen Lohn aus einer Anstellung von ca. 1150 Eur/Monat.
Ich habe in dem Steuerformular nun angegeben:
Ich bin ledig und nicht in einer Kirche. Ich habe einen Arbeitsweg von 22 Km an 195 Tagen angegeben. Ich habe eine automatische Abfrage des Steuerteils für den Lohn gemacht und es wurde alles automatisch eingetragen, was bei dieser Abfrage kommt. Ausserdem habe ich die Miete bei dem Teil für Mieteinkünfte aus Miteigentümergesellschaften eingetragen.
Nachdem ich das gemacht habe, habe ich eine vorläufige Berechnung gemacht und es kommt ca. 1330 Eur heraus, die ich noch zu zahlen hätte.
Ist das so realistisch, oder habe ich etwas falsch gemacht oder vergessen? Oder sollte ich zu einem Steuerberater gehen?
muemmel
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Re: Steuererklärung ausfüllen mit Mieteinnahmen aus Eigentümergemeinschaft

Beitrag von muemmel »

Sind in den 1.330 Euro schon die ca. 300 Euro Verspätungszuschlag enthalten, die hier anfallen, da die Erklärung schon zum 31.07.2020 fällig gewesen wäre?
Hasi123
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Re: Steuererklärung ausfüllen mit Mieteinnahmen aus Eigentümergemeinschaft

Beitrag von Hasi123 »

muemmel hat geschrieben: 11. Sep 2021, 13:17 Sind in den 1.330 Euro schon die ca. 300 Euro Verspätungszuschlag enthalten, die hier anfallen, da die Erklärung schon zum 31.07.2020 fällig gewesen wäre?
Ich habe bis jetzt noch keine Frist überschritten, weil erst jetzt die Aufforderung kam, nachdem auch erst jetzt der Steuerberater der Eigentümergemeinschaft die Einkünfte ermittelt hat. Ich habe ausserdem ja nur die Vorabberechnung aus dem Steuerformular.
reckoner
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Re: Steuererklärung ausfüllen mit Mieteinnahmen aus Eigentümergemeinschaft

Beitrag von reckoner »

Hallo,

entscheidend ist der Grenzsteuersatz, mit diesem wird das bisher unversteuerte Einkommen belastet.

Bei einem zu versteuernden Einkommen von geschätzt 16.000 Euro (Brutto minus Werbungskosten minus Sonderausgaben) komme ich auf einen Grenzsteuersatz von über 24%, und selbst ohne die Mieteinnahmen läge der Grenzsteuersatz bei 22%.
Grob passt das also (weil 1300 von 5200 ja genau 25% sind).
Ich habe bis jetzt noch keine Frist überschritten,
Sehe ich nicht so, du hättest eine Erklärung abgeben müssen.
Das betrifft übrigens auch 2020, aber da hast du noch anderthalb Monate Zeit.

Stefan
Hasi123
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Re: Steuererklärung ausfüllen mit Mieteinnahmen aus Eigentümergemeinschaft

Beitrag von Hasi123 »

Ich habe nun für 2020 ebenfalls Einträge in ein neues Formular getätigt, und mir dabei auch die vorläufige Berechnung zwischendurch angeschaut.
Wenn ich nur meinen Arbeitslohn eintrage (bzw. automatisch eintragen lasse mit dem automatischen Abruf) komme ich auf 0€ Steuern. Wenn ich dazu die Entfernungspauschale für 22 km an 195 Tagen eintrage komme ich auf eine Erstattung von 65€.
Wenn ich dann die Mieteinkunft von ca. 2500 € in 2020 eintrage, komme ich auf ca. 600€ Steuern.
Somit komme ich etwa auf die Hälfte, als im Vorjahr mit etwa doppelter Mieteinnahme.
Ist das so richtig, klingt es so plausibel oder habe ich da etwas falsch gemacht?
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Steuererklärung ausfüllen mit Mieteinnahmen aus Eigentümergemeinschaft

Beitrag von reckoner »

Hallo,

halbes unversteuertes Einkommen macht halbe Steuernachzahlung, klingt plausibel.

Und ich hatte die Grenzsteuersätze ja schon erwähnt, die schwanken nicht besonders stark bei nur ein paar Tausend Euro Mieteinnahmen. Ergo musst du immer so 23% davon nachzahlen. Allerdings sind 665/2500=26,6% doch etwas hoch, ist der Lohn 2020 vielleicht gestiegen?

Die Entfernungspauschale wirkt sich übrigens nur mit knapp 300 Euro aus (der 1000 Euro übersteigende Betrag), daher auch nur 65 Euro Erstattung (das sind auch wieder etwa 22,5%, passt also auch).

Stefan
Hasi123
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Re: Steuererklärung ausfüllen mit Mieteinnahmen aus Eigentümergemeinschaft

Beitrag von Hasi123 »

Nein, der Lohn blieb immer gleich.
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