Anlage V oder EÜR?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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maik123
Beiträge: 2
Registriert: 19. Mär 2018, 08:05

Anlage V oder EÜR?

Beitrag von maik123 »

Hallo,

seit einigen Jahren vermiete ich gemischt genutzte Gebäude. Im letzten Jahr fiel mir auf, dass ich die Umsatzsteuer immer nur als normale Einnahme angegeben hatte, also hab ich mir einen Steuerberater gesucht, eine Selbstanzeige gemacht und die fehlende Umsatzsteuer nachgezahlt. Jetzt ist es aber so, dass man die im jeweiligen Jahr gezahlte Umsatzsteuer als Betriebsausgabe absetzen kann. Uns darum kommt hier endlich meine Frage: Bisher habe ich immer nur die Anlagen V ausgefüllt. Um jetzt die Umsatzsteuer als Betriebsausgaben abzusetzen, brauche ich aber die EÜR, oder? Kann ich einfach dazu umschwenken?

Danke und schönen Gruß
Maik
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Anlage V oder EÜR?

Beitrag von Severina »

Die gezahlte Umsatzsteuer stellt in Ihrem Fall keine Betriebsausgaben dar (da Sie kein Unternehmen, vulgo: Betrieb haben), sondern Werbungskosten - es bleibt bei der Anlage V. Darin gibt es für die USt gesonderte Felder: Zeile 17 und Zeile 48.
maik123
Beiträge: 2
Registriert: 19. Mär 2018, 08:05

Re: Anlage V oder EÜR?

Beitrag von maik123 »

Danke für die schnelle Antwort! Eine Sache hatte ich noch vergessen zu sagen: mein Steuerberater hat meine Frau und mich bei Vermietung und Verpachtung als Grundstücksgemeinschaft deklariert und wir haben daraufhin sogar eine neue Steuernummer bekommen. Sind wir unter diesen Voraussetzungen ein Unternhmen?

Gruß
Maik
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Anlage V oder EÜR?

Beitrag von Severina »

Nein, sind Sie nicht. Sie müssen ggf. unter dieser Steuernummer eine Feststellungserklärung abgeben, diese aber auch mit Anlage V. Bei Verheirateten, die zusammen veranlagt werden, geht das aus wie das Hornberger Schießen: erst werden die Einkünfte je Ehegatte gesondert festgestellt, dann werden sie in der Einkommensteuererklärung wieder zusammengerechnet. Daher verzichten Finanzämter in diesen Fällen oft auf die F-Erklärung - kann man erfragen.
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