Hallo zusammen,
nach der Renovierung bin ich leider ein etwas über die 15% gerutscht und habe ein paar Fragen zu folgenden Positionen:
- Nach dem Kauf musste eine Wohnung sowie der Keller von Gerümpel entfernt werden. Sind diese Kosten als Werbungskosten zulässig und direkt abzugsfähig?
- Es wurde ein neuer Stromkasten gesetzt für unter 4.000€, dieser wird durch die Vereinfachungsregel als Erhaltungsaufwand verbucht. Gilt dies auch für die 15% Regelung oder fällt die Baumaßnahme trotzdem ins Gewicht?
- Es wurden Einbauküchen installiert die über 10 Jahre abgeschrieben werden (Möbel, Geräte, Handwerkerleistungen), sind diese Kosten ebenfalls in die 15% mit einzubeziehen?
Vielen Dank für die Hilfe
15% Regelung nach Erwerb
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Re: 15% Regelung nach Erwerb
soll die Wohnung vermietet werden? Mal Anlage V ansehen ( dazu das EStG) oder Stb beauftragen.
Lia
Lia
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Re: 15% Regelung nach Erwerb
Natürlich wird die Immobilie vermietet, sonst gäbe es ja ganz andere Richtwerte. Genau, in Anlage V sind einige Tipps zur 15% Regelung, Danke für den Hinweiß. Toller Beitrag.