15% Regelung nach Erwerb

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Free_lancer
Beiträge: 3
Registriert: 29. Dez 2016, 22:12

15% Regelung nach Erwerb

Beitrag von Free_lancer »

Hallo zusammen,

nach der Renovierung bin ich leider ein etwas über die 15% gerutscht und habe ein paar Fragen zu folgenden Positionen:

- Nach dem Kauf musste eine Wohnung sowie der Keller von Gerümpel entfernt werden. Sind diese Kosten als Werbungskosten zulässig und direkt abzugsfähig?
- Es wurde ein neuer Stromkasten gesetzt für unter 4.000€, dieser wird durch die Vereinfachungsregel als Erhaltungsaufwand verbucht. Gilt dies auch für die 15% Regelung oder fällt die Baumaßnahme trotzdem ins Gewicht?
- Es wurden Einbauküchen installiert die über 10 Jahre abgeschrieben werden (Möbel, Geräte, Handwerkerleistungen), sind diese Kosten ebenfalls in die 15% mit einzubeziehen?

Vielen Dank für die Hilfe
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: 15% Regelung nach Erwerb

Beitrag von schlauelia »

soll die Wohnung vermietet werden? Mal Anlage V ansehen ( dazu das EStG) oder Stb beauftragen.
Lia
Free_lancer
Beiträge: 3
Registriert: 29. Dez 2016, 22:12

Re: 15% Regelung nach Erwerb

Beitrag von Free_lancer »

Natürlich wird die Immobilie vermietet, sonst gäbe es ja ganz andere Richtwerte. Genau, in Anlage V sind einige Tipps zur 15% Regelung, Danke für den Hinweiß. Toller Beitrag.
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