Nachträgliche Änderung des Immobilienkaufvertrages

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Baby_Bruno
Beiträge: 3
Registriert: 18. Feb 2017, 10:33

Nachträgliche Änderung des Immobilienkaufvertrages

Beitrag von Baby_Bruno »

Hallo,

mein Grundproblem wurde vermutlich schon des Öfteren hier behandelt, meine konkrete Frage dazu konnte ich jedoch über die Suchfunktion nicht finden. Ich habe vor kurzem ein Haus gekauft, das ich teilweise selbst nutze und teilweise vermiete, weshalb ich natürlich auch die Kosten für Erhaltungsaufwendungen (teilweise) absetzen kann. Jetzt ist es aber so, dass sich das Finanzamt und ich uneinig darüber sind, wie sich der Kaufpreis zwischen dem Gebäude sowie Grund und Boden aufteilt. Das Finanzamt geht - ÜBERRASCHUNG - natürlich von einem deutlich höheren Wert für Grund und Boden aus. Nach der Berechnung des Finanzamtes komme ich mit den von mir investierten Kosten für die Erhaltungs- bzw. Modernisierungsaufwendungen jedoch über die 15%-Grenze in den ersten drei Jahren nach dem Kauf, so dass ich diese Kosten eben nicht im Jahr der Anschaffung auf einmal absetzen kann, sondern sie zum Kaufpreis hinzugerechnet werden und ich sie über 50 Jahre abschreiben muss.

Es gäbe noch ein paar andere Möglichkeiten, das zumidnest einigermaßen wieder zu richten, der einfachste Weg, den ich mir überlegt habe, wäre jedoch, mit dem Verkäufer einfach den Kaufvertrag nachträglich zu ändern und in dieser Änderung die Aufteilung zwischen Gebäude sowie Grund und Boden vertraglich festzulegen. Ich weiß... das hätte ich von Anfang an machen sollen... hab ich aber nicht. Deshalb bringt es auch nichts, jetzt darüber zu diskutieren, was ich hätte besser machen können, sondern ob es dahingehend konrekte Erfahrungen gibt, wie das Finanzamt damit umgehen würde. Rein zivilrechtlich dürfte eine solche nachträgliche Änderung des Kaufvertrages kein Problem sein. Wie sieht es steuerrechtlich aus? Der Verkäufer wäre damit übrigens einverstanden.

Viele Grüße und schon einmal ein großes Danke für hilfreiche Antworten.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Nachträgliche Änderung des Immobilienkaufvertrages

Beitrag von schlauelia »

was soll das bringen?? Der Anteil Grund und Boden wird sich nicht verändern - die einzige Möglichkeit wäre ggf. ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen, dass der Wert G+B niedriger ist - Risiko ist da und so ein Gutachten kostet auch Geld! Auch wenn im Kaufvertrag gestanden hätte: Wert G+B 10,--pro qm und Gebäude 1000 pro qm,muss das FA diese willkürlichen Wrtte nicht übernehmen!

Haben Sie schon mal einen Stb befragt?

Lia
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Nachträgliche Änderung des Immobilienkaufvertrages

Beitrag von StephanM »

Beim BMF gibt es ein Tabellendokument für die Berechnung bei Aufteilung von Anschaffungskosten auf Grund und Boden und Gebäude. Ist über Google zu finden. Hierfür ist aber erforderlich, dass man den Bodenrichtwert für sein Grundstück kennt.
Welche abweichende Berechnung hat das Finanzamt Ihnen den mitgeteilt. Haben die eventuell bereits dieses Berechnungsschema verwendet?
Baby_Bruno
Beiträge: 3
Registriert: 18. Feb 2017, 10:33

Re: Nachträgliche Änderung des Immobilienkaufvertrages

Beitrag von Baby_Bruno »

Vielen, vielen Dank... aber das weiß ich alles. Und weil ich das weiß, war genau das nicht meine Frage. Sondern vielmehr stelle ich diese Frage, weil das FA bei mir genau diese Berechnungsmethode (Excel-Sheet) angewandt hat. Wenn ich die Aufteilung, z.B. 60% Gebäude 40% Grund und Boden, allerding im Kaufvertrag vereinbare, ist das Finanzamt an die Aufteilung im KV gebunden, es sei denn, dass die vereinbarte Aufteilung (völlig) abwegig ist. Auf diese Weise kann man gut und gern 10 - 15% mehr rausholen. Und genau die würde ich benötigen.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Nachträgliche Änderung des Immobilienkaufvertrages

Beitrag von StephanM »

Was erwartest du denn? Sollen wir hier eine Anleitung zur Steuerhinterziehung geben?

Der erstellte Vertrag ist ein Notarieller Vertrag. Kannst dem Notar und den Vertragspartner ja mal Fragen was er von deiner Änderung hält.
Das hier ist einer Steuerforum zu steuerrechtlichen Fragen. Deine Frage bewegt sich aber auf dem Geiet des Vertragsrechts.
Baby_Bruno
Beiträge: 3
Registriert: 18. Feb 2017, 10:33

Re: Nachträgliche Änderung des Immobilienkaufvertrages

Beitrag von Baby_Bruno »

Nein... tut sie nicht... Denn meine Frage war nicht, ob eine solche Änderung möglich ist oder nicht, sondern, ob jemand schon mal Erfahrung damit gemacht hat und eventuell sogar sagen kann, wie das Finanzamt damit umgeht. Wer das nicht weiß, muss ja nicht antworten. Und es wäre auch keine Steuerhinterziehung, weil ich ja nicht vorhabe irgendetwas zu verschweigen oder die Unwahrheit anzugeben.
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