Abtretung einer Kapitalbildenden Lebensversicherung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Mann_aus_Bayern
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Registriert: 28. Jul 2019, 19:56

Abtretung einer Kapitalbildenden Lebensversicherung

Beitrag von Mann_aus_Bayern »

Liebe Forumsmitglieder,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Bei mir geht es um folgenden Sachverhalt:

Mir wurde eine Eigentumswohnung zum Kauf angeboten. Diese ETW möchte ich vermieten und damit auch später meine Rente aufbessern.
Zusatzinfo: Aufgrund der hohen Wohnungsnot an meinem Wohnort ist, gibt es genügend Interessenten, d.h. ich werde die Wohnung tatsächlich auch vermieten können. Den an sich durchaus berechtigten Aspekt der Nichtvermietbarkeit können wir somit tatsächlich unberücksichtigt lassen.

Da ich das Geld nicht habe, den Kaufpreis bezahlen zu können, werde ich das Objekt bei der Bank finanzieren.

Dieser Kredit wird einerseits durch eine Grundschuld auf die ETW besichert werden und ferner zusätzlich durch die Abtretung meiner kapitalbildenden Lebensversicherung besichert werden.

Diese LV habe ich 1993 als 18-jähriger abgeschlossen. Es handelt sich also um einen steuerbegünstigten Altvertrag.

Nun hat mich der Bankberater darauf aufmerksam gemacht, dass eine Abtretung einer LV unter Umständen zu einer Steuerschädlichkeit der Ablaufleistung führen kann. Er riet mir fachkundigen Rat einzuholen.

Meine Bitte an euch ist es nun, zu erfahren, wie ich meine Lebensversicherung als Kreditsicherheit einbringen kann, OHNE dass es zu einer Steuerschädlichkeit der Ablaufleistung kommt.


Im Moment denke ich über folgende Konstellation nach:


Ich schliesse bei der Bank ZWEI Darlehen ab:


Darlehen EINS soll über 50.000 Euro laufen, dient zur Finanzierung eines Teils des Kaufpreises der zu vermietenden ETW und wird ausschließlich mit meiner LV besichert. Der aktuelle Rückkaufswert der Lebensversicherung beträgt 40.000 Euro.

Darlehen ZWEI läuft über 120.000 Euro und dient zur Finanzierung des restlichen Kaufpreises, sowie zur Umschuldung bestehender Privatdarlehen ( circa 12.500 Euro ) und zur Finanzierung der Nebenkosten aus dem Immobilienerwerb. Dieses zweite Darlehen wird ausschließlich mit einer Grundschuld auf besagte ETW besichert.


Meine Fragestellung an euch lautet nun, wenn ich es so machen würde, wie dargestellt, würde dies zu einer Steuerschädlichkeit der Ablaufleistung meiner Lebensversicherung führen ?


Sollte eine Steuerschädlichkeit bei obiger Konstellation entstehen, wäre die nächste Frage, ob es eine andere, bessere Konstellation gibt, bei welcher ich meine Lebensversicherung als Kreditsicherheit einbringen kann und zugleich keine Steuerschädlichkeit der Ablaufleistung entsteht.


Ich sage jetzt schon mal Danke für euere Mithilfe.



Viele Grüße vom

Mann_aus_Bayern
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