Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Zeile 24 der Anlage KAP-INV:
Der Bereich im Formular lautet "Zwischengewinne nach dem Investmentsteuergesetz 2004".
In Zeile 24 soll der "Zwischengewinn aus fiktiver Veräußerung zum 31.12.2017 i. S. d. § 56 Abs. 3 InvStG" eingetragen werden.
Aber:
In den Zeilen 10 und 11 (Aktienfonds), 13, 14 (Mischfonds), 16, 17 (Immobilienfonds), 19, 20 (Auslands-Immobilienfonds), 22, 23 (Sonstige Investmentfonds) hat man bereits Gweinne und Verluste aus der Veräußerung von bestandsgeschützten und nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen eingetragen.
Muss man hier nochmal die Summe aus den entsprechenden Zeilen eintragen oder was muss in Zeile 24 eingetragen werden?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!