Wo muss ich was angeben?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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BeHocker
Beiträge: 3
Registriert: 18. Jun 2019, 09:51

Wo muss ich was angeben?

Beitrag von BeHocker »

Hallo erstmal, bin neu hier und auch nicht gerade der fitteste was Steuern angeht. Hierfür vorab schonmal SORRY.

Meine Situation ist die folgende:

Wohnort ist Belgien.
Arbeite in Deutschland.
Lohnsteuer, Soli wird normal in Deutschland erhoben und bezahlt.
Einkünfte in Belgien sind 0€.
Für meine deutsche Bank gelte ich als beschränkt steuerpflichtig, bzw. als Steuer"ausländer" obwohl ich jedes Jahr mit der Steuererklärung auf Antrag als "unbeschränkt steuerpflichtig" behanndelt werde. Dies ist insofern relevant als daß ich dadurch bei meiner Bank keinen Freistellungsantrag stellen kann.

Nun will ich zum ersten Mal versuchen über die Anlage KAP die abgehaltene Steuer zurückzukriegen.

Kapitalerträge sind nur durch Dividenden 3er Aktien entstanden:

2x dt. Unternehmen mit 170,80€ Erträge, wovon 42,70 € Kapitalertragssteuer und 2,34€ Soli abgehalten wurden.
1x niederländisches Unternehmen mit 346,50 € Ertrag, wovon 51,98€ (15% ausländische Quellensteuer)abgehalten wurden.

Nun wollte ich in der Anlage KAP angeben:

Zeile 7: 170€
Zeile 12: 0€
Zeile 15: 346€
Zeile 48: 42,70€
Zeile 49: 2,34€
Zeile 51: 51,98€

Wäre das so OK?

Unsicher bin ich was die Anträge in den Zeilen 4 + 5 betrifft. Machen?

Vielen Dank erstmal schon vorab und liebe Grüße,

Eduard
reckoner
Beiträge: 1034
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Wo muss ich was angeben?

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ja, das wäre korrekt (bei Antrag Zeile 4).*
Wenn du den Antrag Zeile 5 wählst - was auch OK wäre - musst du noch Zeile 13 ausfüllen (bei dir wie Zeile 12 auch Null).

*wohlgemerkt (für andere Mitleser): in diesem Fall müssen ALLE Kapitalerträge bei ALLEN Banken erklärt werden

Stefan
BeHocker
Beiträge: 3
Registriert: 18. Jun 2019, 09:51

Re: Wo muss ich was angeben?

Beitrag von BeHocker »

Hallo Herr Stefan,


Vielen Dank erstmal für Ihre Antwort und zum Glück lag ich ja gar nicht so falsch mit meinen Annahmen.

Eine Frage hätte ich dann aber noch:

Die o.g. Angaben galten so auch in den letzten Jahren, fast gleiche Kaapitalerträge und auch keine Freistellungsaufträge.

Wäre es möglich die Anlage KAP für vergangene Jahre "nachzureichen" ?

Wenn ja wie und für wieviele Jahre?


Eduard
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Wo muss ich was angeben?

Beitrag von schlauelia »

nein, wenn Bescheide Vorjahre bestandskräftig.

Ausnahme: es wird etwas nachgemeldet, was zu einer höheren Steuer=Nachzahlung für Sie führt!
BeHocker
Beiträge: 3
Registriert: 18. Jun 2019, 09:51

Re: Wo muss ich was angeben?

Beitrag von BeHocker »

Guten Morgen,

Auf diesem Wege nochmals vielen Dank!
Sie haben mir sehr geholfen und ich habe einiges gelernt.

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende,

Eduard
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