Verlustvortrag, KAP und 25% Kapitalertragssteuer

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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BigMan200
Beiträge: 2
Registriert: 7. Sep 2010, 16:22

Verlustvortrag, KAP und 25% Kapitalertragssteuer

Beitrag von BigMan200 »

Hallo Steuer-Experten,

im Jahr 2009 hatte ich Verluste durch Aktiengeschäfte. Diese habe ich über die Anlage KAP geltend gemacht und erhoffe mir, dass diese in das Jahr 2010 vorgetragen werden (warte noch auf den Steuerbescheid).

Im Jahr 2010 habe ich bislang Gewinne durch Aktiengeschäfte gemacht und bereits den Freibetrag deutlich ausgeschöpft. Die Gewinne übersteigen auch bereits die Verluste aus dem Jahr 2009.

Durch mein Angestelltengehalt unterliege ich einem Einkommenssteuersatz der über dem Steuersatz für 25%-Kapitalerträge liegt, wie diese automatisch von der Bank abgeführt werden. Damit wäre es für mich ja besser in der nächsten Steuererklärung keine KAP abzugeben, damit alle Gewinne nur mit 25% sowie 5,5% Soli besteuert werden und nicht mit meinem Einkommenssteuersatz.

Jetzt würde ich aber doch noch gerne den Verlustvortrag ausnutzen. Muss ich nun ALLE Gewinne in der Anlage KAP bei der nächsten Steuererklärung angeben oder nur bis zur Höhe der Verlustvortrages?
Ideal wäre es natürlich, wenn ich nur Gewinn bis zum Verlustvortrag angeben müsste, damit die restlichen Gewinne nicht mit meinem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert werden (sondern nur mit den 25% Kapitalertrag + 5,5% Soli).

Jedoch befürchte ich, dass ich entweder alles oder gar nichts in der KAP angeben muss.

Bin gespannt zu lesen, wie dies geregelt ist.
Grüße
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Verlustvortrag, KAP und 25% Kapitalertragssteuer

Beitrag von Petz »

Man kann auf der Anlage KAP ankreuzen, ob man die Günstiger-Prüfung für alle oder nur für bestimmte Kapitalerträge haben will.

Da muss man dann verschiedene Konstellationen durchspielen.

Das wird aber erst Anfang 2011 gehen, nämlich dann, wenn die Steuerprogramme für 2010 käuflich zu erwerben sind.

Gruß

der Petz
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
BigMan200
Beiträge: 2
Registriert: 7. Sep 2010, 16:22

Re: Verlustvortrag, KAP und 25% Kapitalertragssteuer

Beitrag von BigMan200 »

@der Petz
besten Dank für die Info. Mich würde nun aber auch interessieren, welche Konstellationsmöglichkeiten überhaupt bestehen - schließlich will man ja verstehen was überhaupt denkbar ist.

Zur Verdeutlichung ein Beispiel:

Bescheid über 2009 kommt zu dem Ergebnis: Verlustvortrag aufgrund von Kapitalvermögen (Aktiengeschäften) = 1000 Euro,-

Szenario 1:
Bis August 2010: Gewinne durch Aktiengeschäfte=2000,- Euro, versteuert mit 25% Kapitalertragssteuer sowie 5%Soli.
Kann ich nun sagen bereits im August 2010 sagen: liebes Finanzamt, bitte teilt meiner Bank die 1000,- Euro Verlust mit, so dass diese mit den 2000,- Gewinnen verrechnet werden können. Eigentlich genauso wie es gemacht wird, wenn ich meinen Freistellungsbetrag erschöpft habe und dann wieder z.B. eine Aktienposition mit Verlusten verkauft wird. Dann werden von der Bank unmittelbar nach dem Verlustverkauf einbehaltenen Steuern sofort erstattet.
O.k. ist mir schon klar. Das ist Wunschdenken. So wird es sicher nicht laufen können. Wäre auch zu schön.

Szenario 2:
Ich warte bis das Jahr 2010 vorbei ist und erstelle meine Steuerklärung 2010. Bis dahin bleibt es in Summe bei 2000,- Euro Gewinn aus Aktiengeschäften fürs Jahr 2010.
Kann ich nun sagen: Die Hälfte der Aktiengewinnen werden in der KAP angegeben, um den Verlustvortrag auszuschöpfen während die andere Hälfte NICHT angegeben wird, damit diese nur mit den 25% Kapitalerstragst. u. 5,5% Soli versteuert werden. Wenn ich den Petz richtig verstanden habe, wird dies möglich sein. Oder?
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Verlustvortrag, KAP und 25% Kapitalertragssteuer

Beitrag von Petz »

BigMan200 hat geschrieben:Kann ich nun sagen bereits im August 2010 sagen: liebes Finanzamt, bitte teilt meiner Bank die 1000,- Euro Verlust mit, so dass diese mit den 2000,- Gewinnen verrechnet werden können.
Ab 2009 ist alles anders geworden.

Die Bank erstellt einen Verlustverrechnungstopf, in dem die aufgelaufenen Verluste gespeichert werden.

Am Jahresende erhält man eine Bescheinigung darüber nur dann, wenn man die bei der Bank beantragt hat.
Man braucht die nämlich nur dann, wenn man bei einer anderen Bank Spekulationsgewinne gemacht hat. Dann werden die Verluste bei der einen Bank mit den Gewinnen bei der anderen Bank in der Einkommensteuererklärung verrechnet, anders geht's ja nicht.

Passiert alles bei einer Bank, verrechnen die die Verluste und Gewinne automatisch in deinem Verlustverrechnungstopf.
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