Verlustverrechnung im Zuge der Einführung der Abgeltungssteu

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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turbine
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Registriert: 20. Jul 2010, 20:49

Verlustverrechnung im Zuge der Einführung der Abgeltungssteu

Beitrag von turbine »

Sachverhalt:
in 2008 wurden aus Aktiengeschäften Verluste in Höhe von 1000e gemacht
in 2009 wurden aus Aktiengeschäften Gewinne in Höhe von 1000e gemacht

Frage:
Wieviel Steuern müssen bezahlt werden (dabei gehen wir mal davon aus das es keinen
Sparer Freibetrag gibt bzw. der anderweitig bereits verbraucht ist)

Mögliche Antworten:
1. Keine Steuern müssen bezhalt werden, da Gewinn und Verlust miteinander verrechnet werden können.
(das wäre sicherlich so wenn die Abgeltungssteuer nicht eingeführt worden wäre)
2. Die Hälfte muss versteuert werden und das kommt so: in 2008 galt noch nicht die Abgeltungssteuer: damit ist ein steuerlich relevanter Verlust von nur 500e enstanden anstatt der tatsächlichen 1000e (Halbeinkünfteverfahren). In 2009 gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht mehr, d.h. der steuerlich relevante Gewinn ist 1000e (und nicht die Hälfte). 1000e Gewinn und 500e Verlust ergibt 500e "Gewinn" der zu versteuern ist.

Was ist nun richtig (1) oder (2) ?
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