Verkauf alter Bestände Genusscheine?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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hs37
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Registriert: 26. Mai 2010, 14:37

Verkauf alter Bestände Genusscheine?

Beitrag von hs37 »

Hallo,

ich habe seit 2003 in aktuellen Depot Genusscheine, die ich jetzt teilweise verkauft habe. Diese waren mehrmals übertragen worden und ich hatte Kaufbeleg und Übertragsbelege blauäugig vor Jahren nach Teilverkäufen dem Finanzamt übersandt und nicht zurück erhalten.
Ich gleubte, dass ein Depoteingang 2003 ausreicht, um zu belegen, dass keine Abschlagsteuer aus einem Kursgewinn anfallen könne.
Nun wurde mir als Ersatz Bemessungsgrundlage Steuer einbehalten, mit der Begründung, dass zunächst stets die Steuer berechnet werden müsse, bevor nach der Haltedauer eine Steuerfreiheit geprüft werden könne.
Eine der beteiligten Banken (Entrium) existiert nicht mehr und auch sonst dürfte es bei Kauf in 2001 schwierig werden, Ersatzbelege zu erhalten.
Stimmt diese Regeleung wirklich?

Gruß, hs37
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