Gewerkschaftsbeitrag absetzbar?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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lucybijou11
Beiträge: 18
Registriert: 1. Jun 2014, 12:22

Gewerkschaftsbeitrag absetzbar?

Beitrag von lucybijou11 »

Guten Abend Zusammen,
meine Ehefrau ist auf 450Euro-Basis beschäftigt. Sie ist seit ein paar Monaten in der Gewerkschaft. Die Beiträge, die sie an die Gewerkschaft bezahlt, sind diese steuerlich absetzbar und wenn ja in welcher Anlage und Zeile?
Vielen Dank für eure Hilfe.
MfG
Michael
Severina
Beiträge: 1247
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Gewerkschaftsbeitrag absetzbar?

Beitrag von Severina »

Wenn der Arbeitgeber Ihrer Frau den Lohn pauschal versteuert, dann muss der Lohn in der Steuererklärung nicht angegeben werden und es sind keine Werbungskosten absetzbar.

Wird der Lohn über die elektronische Lohnsteuerkarte abgerechnet, dann z.B. unter “Beiträge zu Berufsverbänden“
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Gewerkschaftsbeitrag absetzbar?

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Wenn der Arbeitgeber Ihrer Frau den Lohn pauschal versteuert, dann muss der Lohn in der Steuererklärung nicht angegeben werden und es sind keine Werbungskosten absetzbar.
Warum das?
Natürlich kann man auch ohne sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis Werbungskosten haben, beispielsweise Bewerbungskosten oder Fortbilungskosten.
Hier wäre aber zu hinterfragen, ob die Gewerkschaftsmitgliedschaft nicht eher/nur dem Minijob zuzuordnen sind. Imho muss man dazu glaubhaft machen, dass man einen richtigen Job anstrebt, dann sind es Werbungskosten.
Einzutragen in der Anlage N, da gibt es extra eine Zeile für Gewerkschaften/Berufsverbände.

Stefan
Severina
Beiträge: 1247
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Gewerkschaftsbeitrag absetzbar?

Beitrag von Severina »

reckoner hat geschrieben: 4. Mär 2018, 09:18 Warum das?

Deswegen z.B.: http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Minijob_Fachaufsicht/FAQ/FAQ_Texte/Minijob_FAQ_05.html?nn=36636


Natürlich kann man auch ohne sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis Werbungskosten haben, beispielsweise Bewerbungskosten oder Fortbilungskosten.
Hier wäre aber zu hinterfragen, ob die Gewerkschaftsmitgliedschaft nicht eher/nur dem Minijob zuzuordnen sind. Imho muss man dazu glaubhaft machen, dass man einen richtigen Job anstrebt, dann sind es Werbungskosten.
Einzutragen in der Anlage N, da gibt es extra eine Zeile für Gewerkschaften/Berufsverbände.

Stefan
Natürlich haben Sie vom Grundsatz her aber Recht, ich habe - voreilig - vorausgesetzt, dass es sich um Kosten im Zusammenhang mit dem Minijob handelt.
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