Guten Abend Zusammen,
meine Ehefrau ist auf 450Euro-Basis beschäftigt. Sie ist seit ein paar Monaten in der Gewerkschaft. Die Beiträge, die sie an die Gewerkschaft bezahlt, sind diese steuerlich absetzbar und wenn ja in welcher Anlage und Zeile?
Vielen Dank für eure Hilfe.
MfG
Michael
Gewerkschaftsbeitrag absetzbar?
Re: Gewerkschaftsbeitrag absetzbar?
Wenn der Arbeitgeber Ihrer Frau den Lohn pauschal versteuert, dann muss der Lohn in der Steuererklärung nicht angegeben werden und es sind keine Werbungskosten absetzbar.
Wird der Lohn über die elektronische Lohnsteuerkarte abgerechnet, dann z.B. unter “Beiträge zu Berufsverbänden“
Wird der Lohn über die elektronische Lohnsteuerkarte abgerechnet, dann z.B. unter “Beiträge zu Berufsverbänden“
Re: Gewerkschaftsbeitrag absetzbar?
Hallo,
Natürlich kann man auch ohne sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis Werbungskosten haben, beispielsweise Bewerbungskosten oder Fortbilungskosten.
Hier wäre aber zu hinterfragen, ob die Gewerkschaftsmitgliedschaft nicht eher/nur dem Minijob zuzuordnen sind. Imho muss man dazu glaubhaft machen, dass man einen richtigen Job anstrebt, dann sind es Werbungskosten.
Einzutragen in der Anlage N, da gibt es extra eine Zeile für Gewerkschaften/Berufsverbände.
Stefan
Warum das?Wenn der Arbeitgeber Ihrer Frau den Lohn pauschal versteuert, dann muss der Lohn in der Steuererklärung nicht angegeben werden und es sind keine Werbungskosten absetzbar.
Natürlich kann man auch ohne sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis Werbungskosten haben, beispielsweise Bewerbungskosten oder Fortbilungskosten.
Hier wäre aber zu hinterfragen, ob die Gewerkschaftsmitgliedschaft nicht eher/nur dem Minijob zuzuordnen sind. Imho muss man dazu glaubhaft machen, dass man einen richtigen Job anstrebt, dann sind es Werbungskosten.
Einzutragen in der Anlage N, da gibt es extra eine Zeile für Gewerkschaften/Berufsverbände.
Stefan
Re: Gewerkschaftsbeitrag absetzbar?
Natürlich haben Sie vom Grundsatz her aber Recht, ich habe - voreilig - vorausgesetzt, dass es sich um Kosten im Zusammenhang mit dem Minijob handelt.reckoner hat geschrieben: ↑4. Mär 2018, 09:18 Warum das?
Deswegen z.B.: http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Minijob_Fachaufsicht/FAQ/FAQ_Texte/Minijob_FAQ_05.html?nn=36636
Natürlich kann man auch ohne sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis Werbungskosten haben, beispielsweise Bewerbungskosten oder Fortbilungskosten.
Hier wäre aber zu hinterfragen, ob die Gewerkschaftsmitgliedschaft nicht eher/nur dem Minijob zuzuordnen sind. Imho muss man dazu glaubhaft machen, dass man einen richtigen Job anstrebt, dann sind es Werbungskosten.
Einzutragen in der Anlage N, da gibt es extra eine Zeile für Gewerkschaften/Berufsverbände.
Stefan