Hallo zusammen,
ich habe eine einfache Frage zu der Anlage KAP.
Ich muss sie dieses Jahr (also für 2017) das erste mal ausfüllen, jedoch stellt sich mir gerade eine Frage.
Muss ich nur die Kapitalerträge des Kreditinstituts eintragen, wo ich Steuern gezahlt habe oder alle? Also auch die Banken wo ich zwar Zinsen erhalten habe, diese aber durch den Sparerpauschbetrag abgedeckt wurden - also keine Steuern gezahlt.
Wenn ich alles angeben muss, dann müsste ich ja von jedem einzelnen Kreditinstitut/Bausparkasse etc. (auch ohne Steuern gezahlt zu haben) eine Steuerbescheinigung anfordern. Ist dem so?
Vielen Dank und Gruß
Anlage KAP
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Re: Anlage KAP
warum "müssen" Sie Anlage KAP ausfüllen?
Re: Anlage KAP
Ok, besser ich "möchte". Ich habe keinen Sparerpauschbetrag angegeben. Insgesamt also zu viel Steuern gezahlt.
Re: Anlage KAP
Hallo,
du kannst für jede - inländische(!) - Bank frei wählen, ob du sie erklärst oder nicht. Von den nicht erklärten brauchst du nur den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag (wird im Formular gesondert abgefragt).
Anmerkung: Das gilt nur bei Antrag Zeile 5, bei der Günstigerprüfung (Zeile 4) musst du hingegen ALLE Kapitalerträge erklären.
Stefan
du kannst für jede - inländische(!) - Bank frei wählen, ob du sie erklärst oder nicht. Von den nicht erklärten brauchst du nur den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag (wird im Formular gesondert abgefragt).
Anmerkung: Das gilt nur bei Antrag Zeile 5, bei der Günstigerprüfung (Zeile 4) musst du hingegen ALLE Kapitalerträge erklären.
Stefan
Re: Anlage KAP
Für die Günstigerprüfung müssen sämtliche Kapitalerträge angegeben und mit Steuerbescheinigungen nachgewiesen werden.