Anlage KAP

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Boneyard
Beiträge: 2
Registriert: 26. Feb 2018, 11:36

Anlage KAP

Beitrag von Boneyard »

Hallo zusammen,

ich habe eine einfache Frage zu der Anlage KAP.
Ich muss sie dieses Jahr (also für 2017) das erste mal ausfüllen, jedoch stellt sich mir gerade eine Frage.
Muss ich nur die Kapitalerträge des Kreditinstituts eintragen, wo ich Steuern gezahlt habe oder alle? Also auch die Banken wo ich zwar Zinsen erhalten habe, diese aber durch den Sparerpauschbetrag abgedeckt wurden - also keine Steuern gezahlt.

Wenn ich alles angeben muss, dann müsste ich ja von jedem einzelnen Kreditinstitut/Bausparkasse etc. (auch ohne Steuern gezahlt zu haben) eine Steuerbescheinigung anfordern. Ist dem so?

Vielen Dank und Gruß
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Anlage KAP

Beitrag von schlauelia »

warum "müssen" Sie Anlage KAP ausfüllen?
Boneyard
Beiträge: 2
Registriert: 26. Feb 2018, 11:36

Re: Anlage KAP

Beitrag von Boneyard »

Ok, besser ich "möchte". Ich habe keinen Sparerpauschbetrag angegeben. Insgesamt also zu viel Steuern gezahlt.
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Anlage KAP

Beitrag von reckoner »

Hallo,

du kannst für jede - inländische(!) - Bank frei wählen, ob du sie erklärst oder nicht. Von den nicht erklärten brauchst du nur den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag (wird im Formular gesondert abgefragt).

Anmerkung: Das gilt nur bei Antrag Zeile 5, bei der Günstigerprüfung (Zeile 4) musst du hingegen ALLE Kapitalerträge erklären.

Stefan
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Anlage KAP

Beitrag von StephanM »

Für die Günstigerprüfung müssen sämtliche Kapitalerträge angegeben und mit Steuerbescheinigungen nachgewiesen werden.
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