Hallo,
Person ist 2016 verstorben, es gibt einen Alleinerben. Die Umschreibung der Konten erfolgte nach Ausstellung Erbschein im Früjahr 2017.
Für 2016 wurde für den Verstorbenen noch eine Einkommensteuererklärung gemacht und auch die abgezogene KESt erfolgreich zurückgefordert.
Für das Depot beim Fondsanbieter erhielt der Alleinerbe jetzt für 2017 zwei Steuerbescheinigungen für 2017:
1) Eine ausgestellt auf den Verstorbenen (Ausschüttung VOR der Depotumbeschreibung)
2) Eine weitere auf den Namen des Alleinerben (Ausschüttung NACH Depotumschreibung)
Kann der Erbe die einbehaltene KESt aus Steuerbescheinigung 1 (Name des Verstorbenen) in seiner Steuererklärung 2017 angeben und somit die KESt zurückfordern (Erbe ist Rentner und nciht steuerpflichtig)? Nach meinem Wissen kann für den Verstorbenen für das Folgejahr des Todes ja keine Einkommensteuererklärung mehr durchgeführt werden
Vielen Dank!
Kapitalerträge Todesfall / Folgejahr
Re: Kapitalerträge Todesfall / Folgejahr
Hallo,
Stefan
Ja, imho kann und darf er das.Kann der Erbe die einbehaltene KESt aus Steuerbescheinigung 1 (Name des Verstorbenen) in seiner Steuererklärung 2017 angeben
Stefan