ja, nun glaube ich, das geht so und ich werde es schaffen.
Aber weil du sagst Aktien, ich glaube bei Aktien ist es auch so möglich, schau mal hier im Abschnitt "Beispiel" geht es um USD und Aktien:
http://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2014/09/12/fallstricke-bei-privaten-konten-in-fremder-wahrung/
Jedes Tauschgeschäft in fremder Währung ist Erwerb oder Verkauf eines „Fremdwährungsguthabens“
Gruß,Wenn jeder Verkauf von Wertpapieren über ein Fremdwährungskonto eine Anschaffung eines Fremdwährungsguthabens ist, wird der Lauf der Spekulationsfrist nach § 23 EStG mit jedem solchen Geschäft neu ausgelöst.
Arthur.