Kapitaleinkünfte trotz Abgeltungsteuer angeben?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Alexander2K
Beiträge: 3
Registriert: 7. Mai 2010, 12:10

Kapitaleinkünfte trotz Abgeltungsteuer angeben?

Beitrag von Alexander2K »

Hallo liebe Steuer-Experten. Ich hätte eine Frage an Euch und zwar:

ich habe im Jahr 2009 ein bisschen mit Aktien (Aktien aus DAX und Dow Jones Index) getradet und auf alle Erträge Abgeltungssteuer bezahlt. Muss ich nun diese Erträge trotzdem in der Steuererklärung (Anlage KAP) angeben oder kann ich mir das ersparen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Matthias04
Beiträge: 49
Registriert: 22. Mär 2010, 20:00

Re: Kapitaleinkünfte trotz Abgeltungsteuer angeben?

Beitrag von Matthias04 »

Das kommt ganz darauf an.

Wenn du deine Freibeträge eh ausnutzt, brauchst du sie nicht mehr mit angeben.

Falls nicht kannst du noch was erstattet bekommen. Genauso wenn dein zu versteuerndes Einkommen sehr niedrig ist.

Wenn du außergewöhnliche Belatungen geltend machen möchtest, musst du deine Kapitaleinkünfte mit angeben.
roy_fox
Beiträge: 1
Registriert: 21. Jun 2010, 09:49

Re: Kapitaleinkünfte trotz Abgeltungsteuer angeben?

Beitrag von roy_fox »

Hallo,
ich möchte mich diesem Thema gleich einmal anschließen. Ich habe im letzten Jahr aus einer GmbH-Beteiligung (in der ich selber arbeite) eine Gewinnauschüttung erhalten. Diese wurde mit der Abgeltungssteuer von 25% besteuert. Diese Ausschüttung habe ich in der Anlage KAP angegeben. Das FA teilte mir nun mit, das die Einnahmen aus GmbH Gewinnanteilen der persönlichen Einkommensteuer und nicht der Abgeltungssteuer unterliegen. Ich muss daher Steuern in nicht unerheblichen Maße nachzahlen. Wie kann das sein?

Danke für Ihre Bemühungen.
turbine
Beiträge: 2
Registriert: 20. Jul 2010, 20:49

Re: Kapitaleinkünfte trotz Abgeltungsteuer angeben?

Beitrag von turbine »

kann es sein das die beteiligung ueber 1% liegt?
Bostonian
Beiträge: 136
Registriert: 26. Nov 2008, 04:41

Re: Kapitaleinkünfte trotz Abgeltungsteuer angeben?

Beitrag von Bostonian »

Generell gilt hier aber doch die Abgeltungssteuer. Es sei denn, Du hast einen Antrag, der im Uebrigen eine 5-jaehrige Bindung an diese Entscheidung nach sich zieht, auf Besteuerung nach dem Teileinkuenfteverfahren gestellt, dann gilt gemaess Jahressteuergesetz 2008:

Die Dividenden unterliegen in Höhe von 60 % dem individuellen Steuersatz des Steuerpflichtigen. Die Werbungskosten sind entsprechend in Höhe von 60 % abzugsfähig. Voraussetzung für die Ausübung des Optionsrechts ist

a) Der Steuerpflichtige ist zu mindestens 25% an der Kapitalgesellschaft beteiligt
oder
b) der Steuerpflichtige ist zu mindestens 1 % an der Kapitalgesellschaft beteiligt und beruflich für sie tätig.

Letzterer Fall trifft auf dich zu, du haettest also die Wahl, wie so Deine Gewinnausschuettungen besteuern moechtest. Dass das Finanzamt in seinem Interesse eines moeglichst hohen Steueraufkommens das natuerlich anders sieht, sei einmal dahingestellt. Ich wuerde Dir raten, mithilfe eines Steuerberater Dich gegen die Ansprueche vom Finanzamt zur Wehr zu setzen.
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