Unterschied zwischen §20(1)Nr. 1 EStG UND Nr. 4?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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senjaudi
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Registriert: 19. Nov 2017, 16:52

Unterschied zwischen §20(1)Nr. 1 EStG UND Nr. 4?

Beitrag von senjaudi »

Angenommen ich habe eine 50% Beteiligung an einer GmbH und erhalte eine Ausschütung von 750 € (Kapitalertragsteuer bereits einbehalten) im Jahr 2017.

Woher weiß ich welchen § ich dazu heranziehen soll?

- §20(1)Nr. 1 EStG
= Zu Einkünften aus Kapitalvermögen gehören unter anderem Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung

- §20(1)Nr. 4 EStG
= Zu Einkünften aus Kapitalvermögen Einnahmen aus Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter

In beiden § ist man Beteiligter an einem Handelsgewerbe und erhält Ausschüttungen. Wie soll ich das differenzieren?
Ich bin in diesem Fall als 50% Beteiligter automatisch ein stiller Gesellschafter. In der Aufgabenstellung steht nichts zu Mitspracherecht oder Beteiligung an stillen Reserven/Verlusten.
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