Pflicht des Ausgleichs verschiedener Verlustverrechnungstöpfe

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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nils92mueller
Beiträge: 5
Registriert: 27. Sep 2017, 14:49

Pflicht des Ausgleichs verschiedener Verlustverrechnungstöpfe

Beitrag von nils92mueller »

Liebes Steuer Berater Team,

ich habe noch kein Einkommen aus Arbeit sondern lediglich Kapitalerträge bei einer Bank die über dem Freibetrag von 801Euro, aber unter der Grenze für versteuerungspflichtiges Einkommen von etwa 8000Euro pro Jahr liegen. Gleichzeitig habe ich bei einer anderen Bank Verluste in etwa der selben Höhe, die ich mir über eine Verlustbescheinigung bescheinigen lassen kann.
Ist es rechtlich erlaubt die Verlustbescheinigung bei der zweiten Bank nicht einzuholen, wenn ich die Anlage KAP mit Günstigerprüfung ausfülle? Da ich die Steuern auf die Kapitalerträge der ersten Bank ohnehin zurückbekommen kann, würde ich die Verluste von Bank 2 lieber in das nächste Jahr mitnehmen.

Vielen Dank im Voraus,

Freundliche Grüße,

nils92mueller
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Pflicht des Ausgleichs verschiedener Verlustverrechnungstöpfe

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ja, das ist zulässig.
Dazu darfst du aber keinesfalls die Verlustbescheinigung beantragen, um das nochmal klar zu sagen.

Stefan
nils92mueller
Beiträge: 5
Registriert: 27. Sep 2017, 14:49

Re: Pflicht des Ausgleichs verschiedener Verlustverrechnungstöpfe

Beitrag von nils92mueller »

Alles klar,

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
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