Binäre Optionen Versteuerung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Scriper
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Binäre Optionen Versteuerung

Beitrag von Scriper »

Hallo,

ich bin seit einiger Zeit über IQ Options in den Handel von Binären Optionen eingestiegen.
Hierzu habe ich bzgl. Versteuerung ein paar Fragen.

Auf folgender Website
http://www.geldplus.net/iq-option-test- ... er-zahlen/
steht geschrieben:
Viele Händler nehmen an, dass die Steuer für jeden Gewinn bezahlt werden muss. Die Steuerbehörde berechnet Steuern jedoch in der Regel nur auf solche Gewinne, die man sich auszahlen lässt. Natürlich kann es beim Traden nach einem Gewinn auch zu Verlusten kommen, die unter Umständen Kapital aufbrauchen, die nach dem Gewinn neu auf das Trading Konto eingezahlt wurde. Deshalb kann man im Jahresausgleich einen Vergleich von Einzahlungen und Auszahlungen aufstellen und nur auf den Differenzbetrag Steuern bezahlen. Kommt es zu Verlusten, verliert man daher nicht doppelt.
Meine Fragen jetzt hierzu, ich kann mir bei IQ Option eine Jahresbilanz ausgeben lassen. -> Aktuell negativ
Ich habe mir vor etwa 3 Monaten mal 200€ auszahlen lassen mein Gesamtstand war dann damals immer noch -600€.
Aktuell habe ich wieder 300€ liegen die ich mir gerne Auszahlen lassen würde. Mein Gesamtstand auf dieses Jahr gesehen wäre nach Auszahlung immer noch -200€

1. Frage:
Muss ich die beiden Gewinne also bisherige Auszahlung 200€ und die geplante Auszahlung 300€ versteuern? Eigentlich habe ich ja noch kein Gewinn gemacht (Aufs gesamte Jahr gesehen) sondern bin insgesamt noch 200€ in den Miesen?

2. Frage:
Wenn ich irgendwann mal ins richtige Plus komme. Sagen wir +500€ Jahresbilanz und mir dann 400€ beispielhaft auszahlen lasse.
Müssen diese 400€ bei meiner Steuererklärung schon irgendwie auftauchen? Oder muss ich wirklich erst ab über 801€ Jahresbetrag Sachen auch wirklich angeben bei der KAP Anlage?

Wenn ich stand jetzt alles richtig sehe, brauche ich Steuer technisch erstmal so lange nix machen, wie ich bei unter 0€ bei IQ Option Jahresbilanz bin?
Also alle Gewinne bis 0€ Gesamtstand gleichen ja nur meine bisherigen Jahresverluste aus.

Ich bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe.
MfG
reckoner
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Re: Binäre Optionen Versteuerung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Die Steuerbehörde berechnet Steuern jedoch in der Regel nur auf solche Gewinne, die man sich auszahlen lässt.
Mir ist nicht ganz klar was der Autor mit "auszahlen" meint. Ich denke aber, dass er da total falsch liegt.
Ich sehe jedenfalls das Verrechnungskonto bei dem Broker als Äquivalent zu einem gewöhnlichen Bankkonto. Ergo ist bereits eine verkaufte oder ausgelaufene Option zu versteuern, egal ob das Geld dort bleibt oder nicht.
Eigentlich habe ich ja noch kein Gewinn gemacht (Aufs gesamte Jahr gesehen) sondern bin insgesamt noch 200€ in den Miesen?
Genau da wird der Fehler deutlich. Es kann ja nicht sein, dass man allein durch Geld zurück überweisen steuerliche Gewinne erzielt (das kann ja auch dein Geld von vorher sein, also ohne Investment).
Und wie soll denn da die Einzahlung einfließen?
Oder muss ich wirklich erst ab über 801€ Jahresbetrag Sachen auch wirklich angeben bei der KAP Anlage?
Ja, du musst erst ab 801 Euro.
Zur Sicherheit solltest du aber unbedingt die Unterlagen aufbewahren, das Finanzamt könnte nämlich Fragen stellen. In manchen Fällen rate ich sogar unter 801 Euro zur Erklärung (etwa auch, um in ein paar Jahren die beispielsweise plötzlich auftauchenden 2.000 Euro zu rechtfertigen).

Stefan

PS: Probleme sehe ich übrigens bei der Anerkennung von Totalverlusten. Das ist bei richtigen Wertpapieren schon lange ein Streitthema, bei binären Optionen wohl erst recht.
Scriper
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Re: Binäre Optionen Versteuerung

Beitrag von Scriper »

reckoner hat geschrieben:Mir ist nicht ganz klar was der Autor mit "auszahlen" meint. Ich denke aber, dass er da total falsch liegt.
Ich sehe jedenfalls das Verrechnungskonto bei dem Broker als Äquivalent zu einem gewöhnlichen Bankkonto. Ergo ist bereits eine verkaufte oder ausgelaufene Option zu versteuern, egal ob das Geld dort bleibt oder nicht.
Mit auszahlen meint der Autor in diesem Falle die wirkliche Übertragung vom IQ Options Konto zum echten Bankkonto.
Innerhalb des IQ Kontos wird noch keine Versteuerung vorgenommen soweit ich dies verstanden habe.

reckoner hat geschrieben: Genau da wird der Fehler deutlich. Es kann ja nicht sein, dass man allein durch Geld zurück überweisen steuerliche Gewinne erzielt (das kann ja auch dein Geld von vorher sein, also ohne Investment).
Und wie soll denn da die Einzahlung einfließen?
Entschuldigung aber diesen Satz verstehe ich im Zusammenhang gerade nicht.
Ich verstehe das ganze System wie folgt:

Ich zahle bei IQ Options Geld ein, sagen wir beispielhaft 500€.
Ich verliere diese 500€. Ich zahle erneut 100€ ein. Dann mache ich aus diesen 100€ -> 300€
Bin damit also insgesamt aufs Jahr gesehen noch bei -300€ in meinem IQ Options Konto besitze jedoch 300€ im Konto.
Wenn ich mir genau diese 300€ jetzt auszahlen lasse ist für mich jetzt die große Frage, fallen diese 300€ schon in die 801€ Freibetrag?
Also habe ich danach nur noch 501€ über für das Jahr oder ist es eben so, ich habe 600€ eingezahlt bei IQ Options hole 300€ raus (bin damit wie bereits erwähnt noch 300€ in den Miesen was ich mir von der Website als Jahresbilanz ausgeben lassen kann) und muss damit noch nicht an meinen Freibetrag "ran" gehen?
reckoner
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Re: Binäre Optionen Versteuerung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ich versuche im Folgenden nur die meiner Meinung nach völlige Fehlansicht zu verdeutlichen.
Ich zahle bei IQ Options Geld ein, sagen wir beispielhaft 500€.
Ich verliere diese 500€.
Greifen wir mal nur diesen Teil heraus - geänderter Fall - und sagen "jetzt ist Schluss". Durch welche Überweisung soll nun der Verlust steuerlich geltend gemacht werden?
Wenn ich mir genau diese 300€ jetzt auszahlen lasse ist für mich jetzt die große Frage, fallen diese 300€ schon in die 801€ Freibetrag?
Wenn man dem Autor des verlinkten Artikels folgt, dann könnte das so sein.
Und ich hatte auch schon angemerkt, dass dabei die Einzahlung (500 + 100) unter den Tisch fällt. Wie willst du das handhaben?

Ich bleibe dabei, dass das alles großer Quatsch ist. Wie schon gesagt muss imho jedes abgeschlossene Geschäft versteuert werden.
Man muss sich klar machen, dass auch binäre Optionen Kapitalanlagen sind (wenn auch sehr spekulative), also nicht vergleichbar mit Poker oder Sportwetten.

Und grundsätzlich: Die Steuer ist kein Wunschkonzert. Man kann nicht dann Steuern zahlen wenn man will, sondern muss es tun wenn man Gewinn erzielt. Natürlich kann das in gewissem Rahmen gestalten werden, aber eben nicht nur durch Auszahlung - besser Überweisung - von eigenem Geld.

Stefan
Scriper
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Re: Binäre Optionen Versteuerung

Beitrag von Scriper »

Ich habe jetzt nochmal fleißig im Netz gelesen und folgende Website gefunden:
https://www.binaere-optionen.de/steuern/

Hier wird geschrieben zu den Brokern im Ausland was bei mir der Fall ist:
Etwas anders sieht die Situation aus, wenn sich Ihr Broker für binäre Optionen im Ausland befindet. Hier werden keine Steuern aus Gewinnen abgezogen oder abgeführt. Weder im laufenden Geschäftsjahr, noch am Ende des Jahres. Sie werden direkt und in kompletter Höhe an sie ausgezahlt. Auch Freistellungsaufträge werden von diesen Banken nicht angenommen. Die Pflicht diese Gewinne anzugeben, liegt allein in Ihrer Hand. Sie sind also verpflichtet die Gewinne am Ende des Kalenderjahres in der Steuererklärung anzugeben.

Auch wenn der Gewinn über dem Sparerfreibetrag liegen sollte, so können sie bei ausländischen Brokern Ihr gesamtes Kapital über das Jahr hinweg nutzen um zu handeln. Am Ende des Jahres die Verluste von den Gewinnen abziehen und den Überschuss als Gewinn in der Steuererklärung angeben. So lässt sich über das gesamte Jahr das gesamte Kapital aus Anlage und den Gewinnen für die Wiederanlage verwenden. Dies kann möglicherweise ein großer Vorteil für Ihr Anlagekonto sein und sollte bei der Anlagestrategie durchaus berücksichtigt werden.
Das deckt sich quasi eins zu eins mit der Aussage der ersten Website die ich im ersten Beitrag genannt habe.
Das es sich bei binären Optionen um Kapitalanlagen handelt ist mir durchaus bewusst.
Es gibt binäre Optionen, wo man alle 30 Sekunden handeln und gewinnen/verlieren kann. Ich habe weit über 400 Trades bereits gemacht, dabei kann ich doch nicht jeden Beitrag einzeln als Geschäft versteuern.

EDIT:
Hier nochmal eine andere Website dazu:
http://www.binary24.de/ratgeber/steuern
Verluste aus dem Trading und anderen Kapitalanlagen können im laufenden Jahr gegen Gewinne aus diesen Kapitalanlagen des Steuerbürgers verrechnet werden, aber nicht gegen Gewinne aus anderen Einkunftsarten (§§ 10d, 20 EStG). Nur die Differenz zwischen Gewinnen und Verlusten wird versteuert, also der tatsächlich entstandene Gewinn aus Kapitaleinkünften. Ein Verlustvortrag ins kommende Jahr ist ausdrücklich nicht möglich, auch keine Rückrechnung gegen frühere Jahre (Ausnahme: sehr alte Anlagen vor 2009).
reckoner
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Re: Binäre Optionen Versteuerung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Das deckt sich quasi eins zu eins mit der Aussage der ersten Website die ich im ersten Beitrag genannt habe.
Na eben gerade nicht, in den neueren Texten ist es genauso wie ich die ganze Zeit sage (Versteuerung im Jahr des Gewinns/Verlustes).
Der erste Autor war hingegen der Meinung, dass man erst versteuert müsse wenn man das Geld auszahlen lässt. Ein paar logische Probleme dazu hatte ich ja schon ausgeführt, das größte ist aber, dass man so Kapitalerträge einfach Jahre lang schieben könnte (was in echt eine regelrechte Kunst ist, es gibt in entsprechenden Foren zig Threads zu dem Thema, teilweise mit meiner Mitwirkung - mit dem Thema kenne ich mich sehr gut aus).

Das der Broker im Ausland sitzt ändert übrigens so gut wie gar nichts, die Steuern sind dann halt ein paar Monate später fällig.

Stefan
Scriper
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Re: Binäre Optionen Versteuerung

Beitrag von Scriper »

Hallo,

oh dann haben wir die ganze Zeit etwas aneinander vorbeigeredet, Mein Fehler.
Das mit dem Auszahlen gilt natürlich nicht dann wenn man gerade mal Bock hat sondern aufs jeweilige Jahr immer.
Also nochmal kurz zusammengefasst...
Für das aktuelle Jahr in diesem Fall 2017.
Rechne ich am Ende alles zusammen, Gewinne + Verluste bzw. mit anderen Worten schaue ich mir meine Jahresbilanz an.
Stand zur Jahresmitte noch ein -1000€ und bis Jahresende dann ein -500€... habe ich mir quasi 500€ "Gewinn" auszahlen lassen aber muss diesen für das aktuelle Jahr nicht versteuern, weil es eben kein "echter Gewinn" ist sondern ja mit meinem -1000€ aus der ersten Jahreshälfte verrechnet wird.
Sollte ich am Ende eines Jahres über 801€ Jahresbilanz haben muss ich dann sämtliche weiteren Gewinne darüber versteuern.

Korrekt?
So lese ich es jetzt zu mindestens aus dem EStG
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Binäre Optionen Versteuerung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Stand zur Jahresmitte noch ein -1000€ und bis Jahresende dann ein -500€... habe ich mir quasi 500€ "Gewinn" auszahlen lassen aber muss diesen für das aktuelle Jahr nicht versteuern, weil es eben kein "echter Gewinn" ist sondern ja mit meinem -1000€ aus der ersten Jahreshälfte verrechnet wird.
Ich verstehe immer noch nicht was dieses "auszahlen" bedeuten soll. Auszahlen an wen/wohin?
Imho ist der Begriff in diesem Fall völlig unpassend.

Nochmal grundsätzlich: Für alle Geschäfte die innerhalb des Jahres glattgestellt wurden (Verkauf, Einlösung oder Verfall) ermittelst du jeweils den Gewinn bzw. Verlust, addierst dann diese Werte und das Ergebnis kommt in die Anlage KAP (wenn es insgesamt, also auch mit anderen Kapitalerträgen, weniger als 801 Euro sind musst du nicht erklären).

Beispiel (dabei spielt es keine Rolle, mit wie viel Geld auf dem Konto zu Beginn gestartet wurde, oder ob zwischendrin etwas wieder ausgezahlt wurde):
Option A: Kauf zu 300, Verkauf zu 800 = 500 Gewinn
Option B: Kauf zu 400, Verfall zu 0 = 400 Verlust
Option C: Kauf zu 400, Verkauf zu 1200 = 800 Gewinn
Option D: Kauf zu 500, Verkauf zu 1000 = 500 Gewinn
Option E: Kauf zu 500, Verkauf zu 300 = 200 Verlust
Summe: 500-400+800+500-200=1200 Gewinn (und nur der kommt in die Anlage KAP*)

*Anmerkung: Im Formular wird zwar getrennt nach Gewinn und Verlust gefragt, diese Differenzierung ist imho aber keine Pflicht, insbesondere wenn der Steuererklärung eh' eine separate Aufstellung beigelegt wird

Ich rate dazu, eine Exceltabelle zu führen und immer zeitnah zu aktualisieren, dann hast du jederzeit den Überblick und kannst beispielsweise kurz vor Jahresende noch etwas verändern (etwa: Verkauf einer Option mit Verlust um wieder unter die 801 Euro zu kommen, oder Verkauf einer Option mit Gewinn wenn noch Platz ist).
... bzw. mit anderen Worten schaue ich mir meine Jahresbilanz an.
Unter Bilanz verstehe ich sowas wie einen Depotauszug, meinst du das?
Das wäre nämlich falsch, nicht realisiert Geschäfte - also hier Optionen die du über den Jahreswechsel im Bestand hast - sind steuerlich irrelevant (noch).

Stefan
Scriper
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Re: Binäre Optionen Versteuerung

Beitrag von Scriper »

Okay super vielen dank nochmal für diese Erklärung.
Das mit dem Auszahlen dachte ich halt, erst dann wird wirklich versteuert. Aber gut wenn ich den Gewinn eingefahren habe er jedoch noch auf dem Konto des ausländischen Brokers liegt und über 801€ muss ich definitiv versteuern. Das ist mir Anhand deines Beispiels absolut bewusst geworden.

Ich habe eine Excel Tabelle und auf der Website kann ich mir auch zusätzlich jeden einzelnen Trade ansehen und damit meine ich abgeschlossene Geschäfte.
Unter Depotauszug verstehe ich hier wirklich realisierte abgeschlossene Geschäfte und das kann ich mir alles detailliert mit Gewinn- und Verlustübersicht ausgeben lassen.

Ich danke dir recht herzlich für deine netten und hilfreichen Antworten.
Das mit den Steuern ist immer ein schwieriges Thema und man möchte ja nix falsch machen ;)
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Binäre Optionen Versteuerung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

nochmal eine kurze Bestätigung: Imho siehst du es jetzt richtig.

Stefan
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