Hallo,
da ich letztes Jahr einen Totalverlust einer Aktie erlitten habe und diese nicht Steuerlich absetzbar sind, habe ich diese an einen Freund übertragen. Durch den Gläubigerwechsel sollte man den Totalverlust mit den Gewinnen verrechnen. So meine Theorie.
In der Abrechnung des Übertrags steht kein Verkaufpreis, sondern lediglich ein geschätzter Preis (Ersatzbemessungsgrundlage) und die dazugehörigen Steuern. Wie kann ich dem Finanzamt klarmachen, dass die Aktien wertlos bzw. einen symbolischen Wert von 1€ haben und nicht den von der Bank geschätzten Wert? Und da ich noch nie Aktienverluste geltend gemacht habe, in welche Zeile der Anlage KAP trage ich alles ein.
Gruß