ich habe im Jahr 2015 bei 2 Tagesgeldkonten vergessen die Freistellungsaufträge zu stellen. Ich will das jetzt in der ESt-Erklärung in der Anlage KAP eintragen. Meine Kapitalerträge liegen 2015 in Summer nicht über 801 EUR. Ich hatte folgende Kapitalerträge:
2 Tagesgeldkonten ohne Freistellungautrag
2 Investmentfonfs mit Freistellungsauftrag
Bausparer mit Freistellungsauftrag
Ich habe in Zeile 7 in KAP meine gesamten Kapitalerträge aus allen 5 Anlagen eingetragen und in Zeile 12 den genutzten Freibetrag für die 3 letzten Anlagen. Dann habe ich die zu erwartende Erstattung ausrechnen lassen - diese ist aber genauso hoch wie wenn ich die Alage KAP weglasse. Die Erstattung sollte doch aber höher sein und zwar in der Höhe wie ich Kapitalerträge aus den Tagesgeldkonten bekommen habe.
Denkfehler? Steht das evtl. an anderer Stelle? Etwas falsch eingetragen?