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Antrag auf Lernmittelfreiheit - Wann muss ich die Kapitalerträge angeben?

Verfasst: 10. Jan 2016, 16:34
von Klaudia
Guten Abend,

für meine Kinder möchte ich die Lernmittelfreiheit in Rheinland Pfalz beantragen. Dabei wird nach Kapitaleinkünften gefragt.
Bestehen noch andere Mittel, mit denen Sie ihren Lebensunterhalt bestreiten, z.B,
Mieteinnahmen, Kapitaleinkümfte, Gehaltszahlungen, bitte Belege beifügen.
Ich habe Kapitaleinkünfte von ca. 60€. Muss ich diese dann angeben, oder fällt es unter den Freibetrag von 801€?

Mit freundlichen Grüßen

Klaudia

Re: Antrag auf Lernmittelfreiheit - Wann muss ich die Kapitalerträge angeben?

Verfasst: 10. Jan 2016, 18:19
von Petz
Die fallen in der Regel darunter, weil sie ja zur Verfügung stehen, sie werden nur eben nicht besteuert,