Antrag auf Lernmittelfreiheit - Wann muss ich die Kapitalerträge angeben?
Verfasst: 10. Jan 2016, 16:34
Guten Abend,
für meine Kinder möchte ich die Lernmittelfreiheit in Rheinland Pfalz beantragen. Dabei wird nach Kapitaleinkünften gefragt.
Mit freundlichen Grüßen
Klaudia
für meine Kinder möchte ich die Lernmittelfreiheit in Rheinland Pfalz beantragen. Dabei wird nach Kapitaleinkünften gefragt.
Ich habe Kapitaleinkünfte von ca. 60€. Muss ich diese dann angeben, oder fällt es unter den Freibetrag von 801€?Bestehen noch andere Mittel, mit denen Sie ihren Lebensunterhalt bestreiten, z.B,
Mieteinnahmen, Kapitaleinkümfte, Gehaltszahlungen, bitte Belege beifügen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaudia