für meine Kinder möchte ich die Lernmittelfreiheit in Rheinland Pfalz beantragen. Dabei wird nach Kapitaleinkünften gefragt.
Ich habe Kapitaleinkünfte von ca. 60€. Muss ich diese dann angeben, oder fällt es unter den Freibetrag von 801€?Bestehen noch andere Mittel, mit denen Sie ihren Lebensunterhalt bestreiten, z.B,
Mieteinnahmen, Kapitaleinkümfte, Gehaltszahlungen, bitte Belege beifügen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaudia