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Vorzeitig ausgezahlte LV und Anlage KAP?

Verfasst: 30. Nov 2015, 10:13
von klinfra
Hallo liebes Forum,

ich habe mir im Jahr 2014 eine Lebensversicherung auszahlen lassen. Zwischenzeitlich habe ich auch eine Bescheiningung der Versicherung zur Vorlage beim Finanzamt erhalten. HIer ist der Kapitalertrag mit -1.583,23 € ausgeführt, die übrigen Felder wie zb. Kapitalertragssteuer 25% etc. sind mit einer Null versehen. Wie gebe ich das nun in der Einkommenssteuer an.

Schonmal vorab danke für die Antworten.

Re: Vorzeitig ausgezahlte LV und Anlage KAP?

Verfasst: 30. Nov 2015, 19:51
von Petz
Gar nicht, ansonsten hätte die Bank Kapitalertragsteuer (=Abgeltungsteuer) einbehalten müssen.

Oder habt Ihr einen Freistellungsauftrag der Versicherung erteilt ? Dann wäre dort ein Betrag ausgewiesen.....

Re: Vorzeitig ausgezahlte LV und Anlage KAP?

Verfasst: 30. Nov 2015, 20:07
von StephanM
Der Verlust aufgrund der vorzeitigen Auszahlung ist steuerlich nicht ansetzbar.