Kapitalertragssteuer Verstorbener

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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thorschtn
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Registriert: 21. Jul 2015, 15:42

Kapitalertragssteuer Verstorbener

Beitrag von thorschtn »

Hallo Forum,

folgendes Problem:

Meine Mutter verstarb 2013, mein Vater 2014.

Bereits durch den Tod meiner Mutter wurde - wenn ich das richtig verstanden habe - die Freistellungsbescheinigung für Kapitalerträge aufgehoben. Aus diesem Grund wurde 2013 und 2014 Kapitalertragssteuer einbehalten.

Meine Eltern haben während ihres Ruhestandes keine Steuererklärung abgegeben, also weder in 2013, noch in den Jahren davor. Ich, der zusammen mit meiner Schwester 2014 nach dem Tod meines Vaters das Erbe angetreten habe, hingegen schon. Meine Steuererklärungen für 2013 und 2014 sind bereits rechtskräftig.

Frage: habe ich noch eine Chance, die zuviel einbehaltenen Kapitalertragssteuern aus 2013 und / oder 2014 zurück zu holen oder hätte ich die mit meiner eigenen Steuererklärung einfordern müssen?

Danke & viele Grüße

thorschtn
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Kapitalertragssteuer Verstorbener

Beitrag von schlauelia »

nein, das gehört nicht in Ihre eigene Steuererklärung.

Sie müssen für 2013 eine Erklärung für Ihre Eltern machen und die vorliegende Steuerbescheinigung/en dazu einreichen - dann wird die abgezogene Kapitalertragsteuer + Soli vermutlich erstattet. Das gleiche für 2014 für Ihren Vater.
Da Sie Erbe sind, können Sie die Erklärungen noch einreichen!

Lia
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Kapitalertragssteuer Verstorbener

Beitrag von StephanM »

Hi,

es ist die Frage wem die Kapitalerträge wann zuzurechnen sind. Durch Tod geht das Eigentum zum Todeszeitpunkt auf die Erben über. Was vorher an Kapitalerträge entstanden ist, muss durch den Verstorbenen versteuert werden, in einer Steuererklärung durch die Erben. Alles was ab dem Erbfall an Steuern anfällt, ist dem Erben zuzuordnen.

Frage, auf welche Kapitalerträge entfällt die Kapitalertragsteuer, vor dem Erbfall oder danach?

MfG
thorschtn
Beiträge: 2
Registriert: 21. Jul 2015, 15:42

Re: Kapitalertragssteuer Verstorbener

Beitrag von thorschtn »

Sowohl, als auch. In 2013 auf meine Eltern gemeinsam, bzw meinen Vater als Erbe. In 2014 dann für vier Monate auf meinen Vater und dann nach seinem Tod bis zur Auszahlung auf mich und meine Schwester.
Das heisst demnach, 2013 und vier Monate von 2014 kann ich über eine Erklärung in Namen meiner verstorbenen Eltern zurück holen und die anderen vier Monate in 2014 sind verloren, da meine Erkältung bereits rechtskräftig ist.
Danke euch & viele Grüße,
Thorschtn
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Kapitalertragssteuer Verstorbener

Beitrag von schlauelia »

Die Zinsen, die für Sie und Ihre Schwester (Steuerbescheinigung muss auf beide Namen lauten - bzw. auf "Erben nach...") nach dem Tod des Vaters angefallen sind, müssen in einer einheitlichen und gesonderten Feststellung erklärt und auf Sie beide verteilt werden: dazu gehören dann auch die Steuern. Es kommt ein Bescheid ( Grundlagen-bescheid), der automatisch den FA`s von Ihnen beiden mitgeteilt wird und die ESt-Veranlagung 2014 wird geändert!
Lia
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Kapitalertragssteuer Verstorbener

Beitrag von StephanM »

schlauelia hat geschrieben:Die Zinsen, die für Sie und Ihre Schwester (Steuerbescheinigung muss auf beide Namen lauten - bzw. auf "Erben nach...") nach dem Tod des Vaters angefallen sind, müssen in einer einheitlichen und gesonderten Feststellung erklärt und auf Sie beide verteilt werden: dazu gehören dann auch die Steuern. Es kommt ein Bescheid ( Grundlagen-bescheid), der automatisch den FA`s von Ihnen beiden mitgeteilt wird und die ESt-Veranlagung 2014 wird geändert!
Lia
Stimmt, daran habe ich noch garnicht gedacht. Wenn mehrere Erben vorhanden sind und sich damit für einen gewissen Zeitraum eine Erbengemeinschaft bildet, dann muss für diese Erbengemeinschaft für die entsprechenden Kalenderjahre die o.g. einheitliche und gesonderte Feststellung durchgeführt werden. Das endet in dem Zeitpunkt, in dem die Erbengemeinschaft sich auseinander setzt und das Vermögen verteilt. Es gibt vereinzelt Erbengemeinschaften wo sich das über Jahrzehnte hinzieht und die Erben mitlerweile schon beerbt wurden.

MfG
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