Intraday Handel in GmbH & Co. KG gewerblich?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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steuerbar
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Registriert: 20. Aug 2014, 22:46

Intraday Handel in GmbH & Co. KG gewerblich?

Beitrag von steuerbar »

1. Situation und Ziele:

Herr J betreibt auf eigene Rechnung Intraday-Handel mit CFDs (eine Form von Termingeschäften, bei denen man die Differenz zwischen Ein- und Ausstiegskurs erhält oder schuldet) an verschiedenen internationalen Börsen über Broker mit Sitz in London. J öffnet mehrmals täglich sowohl Kauf- als auch Verkaufspositionen und schließt diese vor Handelsschluss wieder. Das Ergebnis dieser Tätigkeit beläuft sich auf 500.000 pro Jahr.

Da die Geschäfte mit erheblichem Risiko verbunden sind will J eine Gesellschaft dazwischenschalten, welche seine Haftung beschränkt.

Der Erfolg dieser Tätigkeit basiert auf einer geheimen Strategie, welche Herr E erfunden hat. E hat J diese Strategie verraten unter der Bedingung, dass J eine anteilige Gebühr (zwischen 25% und 50%) von den erzielten Gewinnen an E bezahlt.

Ziel ist eine steueroptimale Gestaltung für J und E.

2. Meine bisherigen Überlegungen (ohne Soli und Kirchensteuer):

Wenn J privat handelt, unterliegen die Gewinne aus den Termingeschäften einem Steuersatz von 25% (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a, § 32d Abs. 1 Satz 1 EStG). Problematisch ist, dass ein Abzug der an Herrn E zu entrichtenden Gebühren ausgeschlossen ist (§ 20 Abs. 9). Auch nicht nach § 20 Abs. 4 Satz 5 EstG, da sie nicht in "unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft stehen". E muss diese Gebühren dann noch als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit (?) mit dem Spitzensteuersatz versteuern.

Günstiger wäre es eine GmbH & Co. KG zu gründen, welche die Termingeschäfte eingeht und an der sich J und E als Kommanditisten beteiligen. Die Haftung von J und E ist damit auf deren Einlagen beschränkt. Steuerliche Vorteile verspreche ich mir davon, dass sich die Tätigkeit der KG als private Vermögensverwaltung und damit als nicht gewerblich qualifiziert [1]. Zusammen mit der Entprägung nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG durch Einräumen der Geschäftsführerbefugnis für J, kann so die Gewerbesteuer umgangen werden.

Die Gebühr für E sowie der verbleibende Ertrag für J nehmen jetzt die Form von Gewinnanteilen der KG an, und stellen auf Grund der Transparenz bei Personengesellschaften bei E und J Kapitalerträge dar, welche mit 25% besteuert werden.

3. Fragen

Liege ich mit meinen Überlegungen richtig? Haben Sie andere Vorschläge?
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Intraday Handel in GmbH & Co. KG gewerblich?

Beitrag von Petz »

Für solche Fragestellungen gibt es Steuerberater.

Die haben auch eine Haftpflichtversicherung, falls sie eine falsche Auskunft gegeben haben.
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