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Anlage KAP bei gemeinsamer Veranlagung

Verfasst: 6. Jun 2015, 18:04
von evergreentarace
Hallo zusammen,

ich habe im letzten Jahr geheiratet und darf nun erstmalig eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Die meisten Sachen habe ich hinbekommen, nur bei der Anlage KAP habe ich ein folgendes Problem:

Ich selbst habe meinen Sparer-Pauschbetrag in voller Höhe von 801,- in Abspruch genommen und für alle Kapitalerträge darüber hinaus Kapitalertragssteuer gezahlt. Meine Frau hat ihren Sparer-Pauschbetrag nicht in voller Höhe in Anspruch genommen und obendrein sogar noch ungünstig verteilt. Konkret zahlt sie bei einem Sparkonto Kapitalertragsteuer, weil der Freistellungsauftrag dort zu niedrig ist.

Ich möchte nun gerne im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung unseren gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag von 1602,- in voller Höhe ausnutzen. Wie mache ich das konkret? Muss ich dazu in beiden Anlagen KAP (die meiner Frau und die von mir selbst) die Zeile 5 ankreuzen ("Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge")? Muss ich zusätzlich noch etwas anderes beachten, wenn ich einen Teil des Sparer-Pauchbetrages meiner Frau "nutzen" will (beispielsweise Einträge in den Zeilen 7 bis 11 "korrigierte Beiträge")?

Für eine Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar!

Viele Grüße,
evergreentarace

Re: Anlage KAP bei gemeinsamer Veranlagung

Verfasst: 7. Jun 2015, 08:39
von Petz
Jeder muss eine eigene Anlage KAP ausfüllen mit seinen relevanten Daten.

Das Finanzamt berechnet selbstverständlich automatisch den Sparerpauschbetrag von 1.602 € bei Ehegatten und berücksichtigt diesen im Bescheid.

Die Spalte "korrigierte Beträge" meint etwas ganz anderes.

Re: Anlage KAP bei gemeinsamer Veranlagung

Verfasst: 7. Jun 2015, 20:55
von evergreentarace
Petz hat geschrieben:Jeder muss eine eigene Anlage KAP ausfüllen mit seinen relevanten Daten.

Das Finanzamt berechnet selbstverständlich automatisch den Sparerpauschbetrag von 1.602 € bei Ehegatten und berücksichtigt diesen im Bescheid.

Die Spalte "korrigierte Beträge" meint etwas ganz anderes.
Hallo Petz,

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dem entnehme ich, dass ich auch die Zeile 5 wie oben beschrieben nicht ankreuzen muss, sondern nur die Beträge laut Steuerbescheinigungen entsprechend eintragen muss. Das FA prüft alles weitere automatisch und wird mir in diesem konkreten Fall dann eine Steuererstattung gewähren.

Wenn das alles so passt, dann vielen Dank dafür!