Sind Sie bereit
für einen modernen Online-Steuerberater?
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches
und kostenfreies Angebot!
Hallo Petz,Jeder muss eine eigene Anlage KAP ausfüllen mit seinen relevanten Daten.
Das Finanzamt berechnet selbstverständlich automatisch den Sparerpauschbetrag von 1.602 € bei Ehegatten und berücksichtigt diesen im Bescheid.
Die Spalte "korrigierte Beträge" meint etwas ganz anderes.
Zurück zu „Einkünfte aus Kapitalvermögen“
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches
und kostenfreies Angebot!
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast