Verlust-Gewinn-Verrechnung bei mehreren Banken

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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sebastian315
Beiträge: 4
Registriert: 18. Mai 2015, 20:39

Verlust-Gewinn-Verrechnung bei mehreren Banken

Beitrag von sebastian315 »

Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Verlustverrechnung mit Konten bei mehreren Banken und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Wenn bei Bank A ein Verlust aus dem Verkauf eines Fonds angefallen ist (nach 2009 gekauft) und bei Bank B ein kleinerer Gewinn von einem Tagesgeldkonto angefallen ist, der unter dem dort angegebenen Freistellungsauftrag lag, wie ist das zu verrechnen?
Es wurde keine Verlustbescheinigung beantragt, womit Bank A den Verlust ins nächst Jahr übertragen hat, da sie ja nichts von dem kleinen Gewinn bei Bank B weiß. Der Gewinn bei Bank B lag wie gesagt unter dem dort angegebenen Freistellungsauftrag. Ich meine gehört zu haben, dass Gewinne zuerst mit Verlusten verrechnet werden müssen und erst dann mit dem Freibetrag verrechnet werden dürfen. Gilt das auch, wenn das bei verschiedenen Banken ist oder nur innerhalb einer Bank? Und wie müsste das gemacht werden, wenn keine Verlustbescheinigung beantragt wurde (dann ginge es ja leicht innerhalb der Steuererklärung).
Danke im Voraus für eure Hilfe!
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Verlust-Gewinn-Verrechnung bei mehreren Banken

Beitrag von Petz »

Verlustverrechnung geht ohne Bescheinigung nurinnerhalb der Bank.

Dann eben Verlustbescheinigung für das nächste Jahr beantragen, in der Einkommensteuererklärung erklären und beantragen, dass dieser Verlust ein Jahr zurückgetragen wird, nämlich in das Jahr, wo der Gewinn angefallen ist.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
sebastian315
Beiträge: 4
Registriert: 18. Mai 2015, 20:39

Re: Verlust-Gewinn-Verrechnung bei mehreren Banken

Beitrag von sebastian315 »

Danke für deine Antwort, das klingt nach einer guten Lösung. Mir hatte noch jemand gesagt, dass die vorrangige Verrechnung mit Verlusten vor dem Freistellungsauftrg nur für vom FA festgestellte Verluste gilt und das bankinterne dafür unerheblich wäre. Ist dein Vorschlag also optional oder muss das so gemacht werden?
Würde man keine Verlustbescheinigung beantragen würde für das Tagesgeldkonto ja weiter der Freistellungsauftrag gelten, womit man die Gewinne des Tagesgeldkontos steuerfrei bekäme, aber der Verlust bei der anderen Bank dadurch nicht gemindert würde. Aber wäre das auch legal? Wenn die vorrangige Verrechnung wie oben gesagt nur für vom FA festgestellte Verluste gilt und die Beantragung der Verlustbescheinigung optional ist könnte das ja auch gehen. Kannst du mir sagen, ob das auch möglich ist?
Vielen Dank nochmal für deine Hilfe!
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