Kapitalerträge nachträglich versteuern

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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floridianer
Beiträge: 2
Registriert: 26. Nov 2014, 18:31

Kapitalerträge nachträglich versteuern

Beitrag von floridianer »

Guten Tag,

ich bin Kleinunternehmer und habe aus Unwissenheit in den letzten 4 Jahren ein von mir gehaltenes Depot nicht bei der Steuer angegeben. Dort haben sich über die Jahre die Werte positiv entwickelt. Wie sollte ich mich verhalten und was kommt auf mich zu, wenn ich es bei der kommenden Erklärung erwähne?

Bitte um ernstgemeinte Infos

Danke
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Kapitalerträge nachträglich versteuern

Beitrag von schlauelia »

man versteuert nicht ein Depot, sondern Zinsen, die aus den Anlagen gutgeschrieben werden. Und wenn das bei einer deutschen Bank liegt, muss diese die sog. Zinsabschlagsteuer einbehalten. Damit ist alles abgegolten und man muss dies bei der Steuererklärung nur "erwähnen", wenn man hofft, dass man ggf. zu wenig oder zu viel Zinsabschlagsteuer bzw. Kapitalertragsteuer gezahlt hat. Sie sehen das auf Ihrer Steuerbescheinigung, die Ihnen die Bank jedes Jahr schicken muss! Wenn die Zinserträge unter 801,-- im Jahr lagen und Sie der Bank einen Freistellungsauftrag darüber gegeben haben, wurde nichts abgezogen und das ist korrekt und Sie müssen nichts in der Steuererklärung erwähnen!

Lia
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