Steuerbescheid Kapitalerträge

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Travel
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Registriert: 10. Mär 2014, 19:25

Steuerbescheid Kapitalerträge

Beitrag von Travel »

Hallo zusammen,

ich war 2 Jahre 8 Monate Expat in China. Im Ausreisejahr und im Rückkehrjahr war ich jeweils 4 Monate in China und 8 Monate in Deutschland beschäftigt. Ich gab meinen Wohnsitz in Deutschland in der Zeit auf. Ich kündigte meine Wohnung und zog aus dieser bei meiner Ausreise nach China aus und nahm mir nach der Rückkehr aus China eine andere Wohnung an einem anderen Wohnort.

Nun habe ich den Steuerbescheid des Rückkehrjahres erhalten und bin verblüfft. Die Vorgehensweise der Besteuerung "China" weicht von der Vorgehensweise im Steuerbescheid des Ausreisejahrs ab. Ich möchte gerne hier erfahren, welche Vorgehensweise die korrekte ist, um ggf. gegen den aktuellen Bescheid noch Einspruch einlegen zu koennen. Der Sachverhalt Kapitalerträge war in beiden Jahren unverändert und sollte aus meiner Sicht im jeweiligen Steuerbescheid identisch behandelt werden. Ich moechte die korrekte Regelung erfahren.

Während der Zeit in China behielt ich mein Tagesgeldkonto und mein Girokonto in Deutschland bei. Als ich ausreiste teilte ich den Umzug nach China (Abmeldung Deutschland / Anmeldung China) wie vom Steuerberater empfohlen den Banken mit und wurde als Steuerausländer eingestuft. Dieser Sachverhalt wurde definitiv genauestens vom Finanzamt geprüft, denn es wurden die Daten der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt mit den Auszahlungsterminen der Zinsen verglichen und erst die Zinszahlungen nach Ausreise und Aufgabe des Wohnsitzes wurden als kapitalsteuerbefreit betrachtet. Ich betone dies, da ich im ersten Monat, in dem ich in China arbeitete, meine deutsche Wohnung wegen des Umzugs der Moebel nicht aufgeben konnte. Daher wurde bei der Ermittlung der Kapitalertraege auf das Datum der Abmeldung des Wohnsitzes und nicht den Arbeitsbeginn in China abgestellt. Somit wurde ermittelt, dass ich ab der Abmeldung und Wohnungsaufgabe als ohne Wohnsitz/gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland einzustufen war. Resultat war, dass die Kapitalerträge, die ich während der 8 Monate, in denen ich in dem Jahr in Deutschland arbeitete plus dem einen Monat, den ich zwar in China arbeitete, aber meine deutsche Wohnung noch hatte, Kapitalertragsteuer zahlte und für die 3 Monate, die ich abgemeldet und ohne deutschen Wohnsitz in China arbeitete, steuerfrei waren. Dies erscheint mir die korrekte Vorgehensweise.

Als ich zurückkehrte teilte ich die Rueckkehr den Banken mit. Demnach war ich in den ersten 4 Monaten, in denen ich noch in China arbeitete und wohnte weiterhin als Steuerausländer kapitalsteuerbefreit. Ab Mai, dem Monat in dem ich wieder in Deutschland arbeitete und auch die neue Wohnung bezog, behielt die Bank Kapitalertragsteuer ein, was ja ok ist.

Ich erwartete nun, dass das Finanzamt, da der Sachverhalt sich nicht geändert hatte, im Steuerbescheid des Rückkehrjahres die Kapitaleinkünfte anlog dem Ausreisejahr behandeln würde. Nun bin ich bei einem anderen Finanzamt und der Bescheid sieht anders aus.

Mir wurde im Steuerbescheid geschrieben, ich hätte nicht nachgewiesen, dass ich im Zeitraum, in dem ich in China lebte, die deutschen Kapitaleinkünfte in China versteuerte. Daher wären sie der Besteuerung in Deutschland zu unterwerfen. Resultat ist, sie flossen im Bescheid in die deutsche KAP (noch nicht einmal Progression, sondern wie normale deutsche Kapitalerträge). Sie wurden auf meine Kapitalerträge der anderen Monate addiert und nach Abzug der 601 Euro gesamt versteuert.

Ich meine, dass mein Bearbeiter des Amts falsch liegt, da ich Steuerausländer ohne Wohnsitz in Deutschland war und daher beschränkt steuerpflichtig war und ich somit keine Kapitalertragsteuer für die China-Monate zu entrichten habe (wie man es auch im Ausreisejahr machte, dort fragte das Amt extra den Ausreisetermin an und verglich diesen mit dem Zinszahlungstermin). Auch ergab das Rumfragen bei Kollegen, die auch schon mal entsendet waren, ein identisches Ergebnis - keine Besteuerung der Kapitalerträge bei Aufgabe des Wohnsitzes durch das deutsche Finanzamt. Die Bank gab mir auch die Auskunft. Ich weiss, dass die Steuererklaerung des Ausreisejahrs von einem Bearbeiter uebernommen wurde, der auf China spezialisiert war. Dieser ist es meines Wissens nach nicht, denn als ich eine Fristverlaengerung beantragte, meinte die Kollegin, sie verstuende nicht, warum er die Erklaerung nicht an einen Kollegen, der Ausland macht, abgibt. Er taete sich damit so schwer. Ich moechte nun nicht Opfer von Unwissenheit werden und sehe wie erwaehnt, dass dieser Sachverhalt schon mal anders behandelt wurde.

Wie ist Ihre Einschaetzung des Sachverhalts? Sollte ich Einspruch erheben? Auf was kann ich mich in der Begruendung stuetzen? Ist es wirklich erforderlich, den Nachweis der Versteuerung der Kapitaleinkünfte deutscher Konten in China zu bringen? Muss ich tatsächlich die Kapitalerträge nun nachversteuern? Ich kann nicht nachweisen, dass ich in China Kapitalertragsteuer zahlte (falls es das gibt), als Besteuerungsnachweis konnte ich nur die Steuerbescheide zu meinem Einkommen aus nichtselbstaendiger Arbeit einreichen. Wie ist zu argumentieren? Bald laeuft meine Einspruchsfrist ab.

Danke im Voraus für Antworten und Einschaetzungen.

Viele Grüße aus Deutschland, Rudi
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