Hallo
Ich habe eine Frage: Ist es denn möglich, ein Unternehmen zu Gründen und die Kapitalerträge hieraus, der Gewerbesteuer zu unterwerfen, die evtl. geringer als 25% ist?
Beispiel: Als Privatmann zahle ich auf meine Aktiengewinne 25%, wenn ich keine Anträge auf Günstigerprüfung/Steuereinbehalt stelle. Jetzt nehmen wir an, ich gründe ein Kleingewerbe, das bis 17.500€ Gewinn "steuerfrei ist". Das Gewerbe hat zum Ziel, mit Aktien zu handeln, zu Traden, Anlegen etc. Die Kapitalerträge hieraus sind der Gewinn des Gewerbes, der aufgrund der "Steuerfreiheit" unversteuert bleibt. (Ich möchte hier auf das Subsidiaritätsprinzip anspielen).
So könnte ich als Privatmann mit meinem Gewerbe die 25% KapESt umgehen? Möglich oder nicht?
Sollte ich einige Begrifflichkeiten falsch einsetzten bitte ich um Entschuldigung und hoffe, es bleibt die Kernfrage trotzdem verständlich!
Viele Grüße und guten Rutsch!
Kapitalerträge im Rahmen eines Unternehmens versteuern?!
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- Registriert: 30. Mär 2010, 23:39
Re: Kapitalerträge im Rahmen eines Unternehmens versteuern?!
Hallo,
da haben Sie einiges falsch verstanden....
Der Gewinn eines "Kleinunternehmers" ist nicht bis zu 17.500 Euro steuerfrei.
Diese 17.500 Euro-Grenze bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuerfreiheit, dh., Sie müssen keine Umsatzsteuer abführen.
Kapitalerträge unterliegen der Einkommensteuer, egal ob privat oder im Rahmen eines Gewerbes bzw. selbständiger Tätigkeit.
Gruß Thomas
da haben Sie einiges falsch verstanden....
Der Gewinn eines "Kleinunternehmers" ist nicht bis zu 17.500 Euro steuerfrei.
Diese 17.500 Euro-Grenze bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuerfreiheit, dh., Sie müssen keine Umsatzsteuer abführen.
Kapitalerträge unterliegen der Einkommensteuer, egal ob privat oder im Rahmen eines Gewerbes bzw. selbständiger Tätigkeit.
Gruß Thomas