Hallo,
ich stelle mir gerade die Frage, ob man die Zinseinkünfte bei der Bank of Scotland bei der Steuererklärung bei den "Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" einträgt (also Zeile 7 Anlage KAP) oder ob die BoS als ausländische Bank zählt und die Einkünfte daher zu den Kapitalerträgen gehört, "die bisher nicht dem Steuerabzug unterlegen haben" (Zeile 15 - 18 Anlage KAP). Da ich ja aber einen Freistellungsauftrag erteile, sollte ersteres der Fall sein oder?
Vorab vielen Dank!
Oxy
Zinsen bei Bank of Scotland
-
- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Zinsen bei Bank of Scotland
ist richtig - Hauptsache, sie werden angegeben!!
Lia
Lia