Ist die Anlage KAP immer auszufüllen?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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hurley
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Ist die Anlage KAP immer auszufüllen?

Beitrag von hurley »

Hallo zusammen,

ich habe bei der Online Datenübernahme in mein Wiso Programm gesehen, dass meine Banken (4 Stück) einige Angaben an das Finanzamt zu Kapitalerträgen gemacht haben.

Die Angaben stimmen mit meinen Jahressteuerbescheinigungen überein und nutzen insgesamt ca. 650€ der zusammen veranlagten 1602€ der Sparerpauschbeträge aus.
Interesant, dass Wiso keine der Anlagen automatisch übernimmt, warum auch immer...

Meine konkrete Frage:

Muss ich überhaupt die Beträge denn überhaupt eintragen? Denn:

a. hat das Finanzamt ja die Angaben über die Banken
b. liegen wir unter 1602€ und hatten die Freistellungen entsprechend geplant
c. schreibt mir z.B. meine Bausparkasse sinngemäß: Wir stellen keine Jahressteuerbescheinigungen aus, wenn der Sparerpauschbetrag nicht überschritten wird; eine Meldung an das FA erfolgte aber dennoch
d. Mein Steuerberater mal sagte "bei Ausnutzung von Freibeträgen, wie z.B. Sparerpauschbetrag oder nebenberufliche Einnahmen < (damals) 2400€ nach § 3 Nr. 26 EStG müssen nicht angegeben werden"

Oder sollte ich mal beim FA nachfragen?

Danke!
reckoner
Beiträge: 1040
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Ist die Anlage KAP immer auszufüllen?

Beitrag von reckoner »

Hallo,

stör' dich nicht an den gemeldeten Daten, die gab es schon immer (seit 2009), nur wurden sie nicht als Belegabruf bereitgestellt. Der Abruf ist neu - und ziemlicher Unsinn.
a. hat das Finanzamt ja die Angaben über die Banken
Nein, das Finazamt hat die Daten nicht (bzw. nur einen Bruchteil davon, und genau dieser Teil ist vielfach irrelevant).
Wenn man verpflichtet ist eine Anlage KAP abzugeben (kommt eher selten vor), dann muss man es trotz Meldung der Bank(en) tun.
b. liegen wir unter 1602€ und hatten die Freistellungen entsprechend geplant
Dann müsst ihr auch nicht erklären (ihr könnt, müsst aber nicht - wenn aber keine Steuern abgeführt wurden kann es auch nichts zurück geben, also bei euch wohl erledigt).
c. schreibt mir z.B. meine Bausparkasse sinngemäß: Wir stellen keine Jahressteuerbescheinigungen aus, wenn der Sparerpauschbetrag nicht überschritten wird; eine Meldung an das FA erfolgte aber dennoch
Das ist übrigens nicht rechtens. Die Bank ist verpflichtet eine Steuerbescheinigung auszustellen.
Ich vermute aber mal, dass damit nur gemeint ist, dass es die Bescheinigung in den Fällen nicht automatisch sondern nur nach Anforderung gibt.
d. Mein Steuerberater mal sagte "bei Ausnutzung von Freibeträgen, wie z.B. Sparerpauschbetrag oder nebenberufliche Einnahmen < (damals) 2400€ nach § 3 Nr. 26 EStG müssen nicht angegeben werden"
Grundsätzlich ist das korrekt, auch wenn es manchmal sinnvoll ist die Angaben doch zu machen (etwa um Kontrollmitteilungen gleich im Vorfeld aufzuklären).
Für die Kapitalerträge ist das aber überholt, denn die muss man auch nicht erklären wenn sie über dem Sparer-Pauschbetrag liegen (korrekter Steuerabzug vorausgesetzt, also beispielsweise nicht im Ausland erzielt, nichts für KAP Zeile 11 bescheinigt u.s.w.).

Wichtig ist nur, dass der ausgenutzt Sparer-Pauschbetrag nicht über dem Höchstbetrag liegt (das ist nämlich der einzige Grund, warum Banken das überhaupt melden müssen, von statistischen Gründen einmal abgesehen).

Stefan
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