Aufforderung zur Abgabe Steuererklärung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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oki.doki
Beiträge: 5
Registriert: 18. Aug 2020, 09:43

Aufforderung zur Abgabe Steuererklärung

Beitrag von oki.doki »

Hallo zusammen und Danke schon mal fürs Lesen.

Ich bin Student und habe 2020 keine Einkünfte gehabt. Ich bekomme weder Stipendium, noch Bafög oder andere Sozialleistungen, nur Unterhalt von meinen Eltern. In 2020 bekam ich auch noch Geld geschenkt von meinen Eltern, aber nicht über Freigrenze. Ausserdem habe ich Bitcoins verkauft, da der Kurs gerade so super war und da kam einiges zusammen.
Nun kam also die Aufforderung der Steuerabgabe, die ich nicht gemacht habe, da meines Erachtens keine nötig ist. Hatte damals hier sogar gefragt und jeder war der Meinung, ich muss keine Erklärung machen. Ich habe dann angerufen, warum ich eine machen muss, da ich keine Einkünfte hatte. Die Dame meinte, weil ich 2019 für zwei Monate nach meiner Ausbildung bis Studienbeginn Arbeitslosengeld erhielt und das deshalb geprüft wird. Aber solche Leistungen in 2020 wären dem FA ja übermittelt worden. Nun denke ich eher, dass die Bank eine Meldung wegen dem geschenkten Geld oder der Bitcoins gemacht hat. Da ich aber beim geschenkten Geld nicht über die Grenze kam und die Bitcoins schon seit 2016 gehalten habe, fällt auch dort keine Steuer an. Frage ist nun, kann ich das formlos so schreiben oder muss ich eine Steuererklärung mit 0 Eur machen. Also Erträge/Schenkung eintragen und dann überall 0 bei Gewinn versteuern? Das kommt mir irgendwie komisch vor beim ausfüllen. Und soll ich dann gleich alle Belege hinzufügen (Kauf von 2016), damit der Sachbearbeiter gleich sieht, dass ich nix zu verbergen habe oder warten bis ich aufgefordert werde. Weiss grad nicht, wie ich mich verhalten soll. Danke für Eure Tipps.
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Aufforderung zur Abgabe Steuererklärung

Beitrag von Severina »

§ 46 Abs.2 Satz 1 EStG regelt, dass eine Veranlagung vorzunehmen ist, wenn Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, von nehr als 410 € vorliegen - die Sachbearbeiterin hat also mit ihrer Aussage recht, Du musst in ihre Aussage nichts "hineingeheimnissen".

Als Du hier im August gefragt hast, hast Du den ALG-Bezug nicht erwähnt - daher konnte die Antwort letztlich nicht richtig gegeben werden.
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Aufforderung zur Abgabe Steuererklärung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ich würde dem Finanzamt schriftlich (mit Unterschrift) mitteilen, dass kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde und auch keine Lohnersatzleistungen bezogen wurden.
Da du aber bereits eine Aufforderung bekommen hast musst du auf die Frist achten, und im Zweifel halt eine Steuererklärung abgeben (was stört dich daran?, viel länger als diesen Thread hier zu eröffnen dauert das auch nicht, du brauchst schließlich nur den Hauptvordruck).

Und die Schenkung hat nichts mit der Einkommensteuer(erklärung) zu tun. Ganz offiziell hätte sie aber angezeigt werden müssen (ich halte es so, einen zur Hälfte aufgebrauchten Freibetrag anzuzeigen - dann aber natürlich im Detail, halt so wie es vorgeschrieben ist).

EDIT
die Sachbearbeiterin hat also mit ihrer Aussage recht,
Ich hatte es so verstanden, dass 2019 ALG bezogen wurde, und es jetzt um die Erklärung 2020 geht. Dann wäre die Aussage falsch (zumal die Meldung glaube ich auch den Zeitraum beinhaltet, der Sachbearbeiterin ist also wahrscheinlich bekannt, dass die Leistung bereits 2019 wieder beendet war).

Stefan
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Aufforderung zur Abgabe Steuererklärung

Beitrag von Severina »

Du hast wohl Recht, ich habe die Angabe "2019" schlicht überlesen - ich ziehe die Aussage daher zurück :oops:
oki.doki
Beiträge: 5
Registriert: 18. Aug 2020, 09:43

Re: Aufforderung zur Abgabe Steuererklärung

Beitrag von oki.doki »

Danke Euch.

Ja der Bezug war 2019, sinngemäss meinte sie, dass es ja dann 2020 auch hätte sein können. Da dies aber übermittelt werden würde, glaube ich ihr das halt nicht so recht.
Es macht mir nichts aus, diese Erklärung auszufüllen, hab ja damit angefangen. Aber es kommt mir so unlogisch vor, hier was einzutragen, und dann bei Gewinn 0. Ich habe auch keine Zeile gefunden, wo man die Haltedauer einträgt. Muss aber zugeben, dass ich nicht so geübt darin bin. Vielleicht denke ich auch zu kompliziert.

Ich möchte aber kein Misstrauen schüren, weil ich ja nix verheimlichen muss. Ich habe also die Wahl, die Einkünfte in einer Steuererklärung anzugeben mit den für mich unlogischen Einrtragungen und gleich Belege dazu, weil die mit Sicherheit dann angefordert werden. Oder ich schreibe den Brief, dass ich keine Einkünfte hatte und für die Bitcoins keine Steuer anfällt, weil länger als ein Jahr gehalten. Ich will mir und meinem Sachbearbeiter also so wenig Arbeit wie möglich machen. Oder hab ich das falsch verstanden und Ihr würdet den Verkauf nicht erwähnen? Wenn sie aber deshalb eine Erklärung wollen (weil die Bank vielleicht weitergemeldet hat), dann fragen sie mich doch im Anschluss sicher, was das für Eingänge waren.

Danke für Eure Antworten, sehr nett von Euch.
reckoner
Beiträge: 1020
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Aufforderung zur Abgabe Steuererklärung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ich(!) würde die Bitcoins erwähnen, damit ist es geklärt. Ich gebe beispielsweise auch jedes Jahr sonstige Einkünfte an die aufgrund der Freigrenze nicht steuerpflichtig sind - wenn dann mal eine Kontrollmitteilung kommt ist diese direkt erledigt.

Im Formular sind Nullmeldungen aber nicht vorgesehen (Elster macht das beispielsweise nicht mit, wenn ich mich recht erinnere); daher müsste man eine separate Mitteilung hinzufügen.
weil die Bank vielleicht weitergemeldet hat
Ich wüsste nicht auf welcher Grundlage die Bank soetwas melden müsste.

Stefan
oki.doki
Beiträge: 5
Registriert: 18. Aug 2020, 09:43

Re: Aufforderung zur Abgabe Steuererklärung

Beitrag von oki.doki »

Danke Stefan. Ja kenne mich nicht aus, welche Beträge in welcher Höhe die Bank melden muss. Habe gedacht dies wäre so eine Kontrollmitteilung. Aber du hast recht, wenns so wäre könnte das fa auch direkt fragen, was das für Einkünfte sind, dann kennt man sich aus, worum es geht.

Habe ich richtig verstanden, dass Du eine Anlage dazugeben würdest, wo du angibst, dass Du bitcoins verkauft hast, aber die schon länger als ein Jahr hattest. Und das dann ohne Belege.

Vielen herzlichen Dank!
reckoner
Beiträge: 1020
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Aufforderung zur Abgabe Steuererklärung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ich würde das einfach formlos mitteilen.

Stefan
oki.doki
Beiträge: 5
Registriert: 18. Aug 2020, 09:43

Re: Aufforderung zur Abgabe Steuererklärung

Beitrag von oki.doki »

Super, danke nochmal für Deine Geduld. Schönes We!
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