Verlust nachträglich vortragen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Michi1972
Beiträge: 9
Registriert: 25. Jan 2022, 19:22

Verlust nachträglich vortragen

Beitrag von Michi1972 »

Hallo, in 2020 habe ich eine Erträgnisaufstellung der Bank bekommen, in der Verluste durch Aktiengeschäfte ausgewiesen wurden. Diese wurden auf Antrag nicht in das Folgejahr übertragen, sondern ausgewiesen. Nun habe ich in 2020 allerdings vergessen, den Verlustvortrag in der Steuererklärung anzugeben. Der Bescheid ist schon einige Monate her. Gibt es Möglichkeiten, den Verlustvortrag dennoch zu nutzen / nachzuholen, um ihn mit Gewinnen folgender Jahre zu verrechnen? Oder ist mir dies nun nicht mehr möglich? Gruß, Michi
Michi1972
Beiträge: 9
Registriert: 25. Jan 2022, 19:22

Re: Verlust nachträglich vortragen

Beitrag von Michi1972 »

Mhm, hat niemand eine Idee? :roll:
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Verlust nachträglich vortragen

Beitrag von reckoner »

Hallo,

mir fällt da eigentlich nichts ein.

Da ein Versuch aber nichts kostet würde ich es vielleicht mit §173 AO probieren.
Hilfsweise würde ich beantragen, den Verlust zumindest vorzutragen.

Stefan
Michi1972
Beiträge: 9
Registriert: 25. Jan 2022, 19:22

Re: Verlust nachträglich vortragen

Beitrag von Michi1972 »

Super, Danke!
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