Anlage KAP, Freistellungsauftrag vergessen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Raphael123
Beiträge: 2
Registriert: 1. Jan 2022, 22:37

Anlage KAP, Freistellungsauftrag vergessen

Beitrag von Raphael123 »

Hallo zusammen,

ich habe bei meinem Aktiendepot(flatex) für das Jahr 2019 vergessen einen Freistellungsauftrag einzurichten.
Leider bin ich gerade nicht ganz sicher wie ich die Anlage KAP richtig ausfüllen muss, damit ich die gezahlten Kapitalertragssteuern (teilweise) zurückbekomme. Ich nutze übrigens kein Elster, sondern fülle die Papiervordrucke wie ein Steinzeitmensch manuell aus - das sollte aber für meine Frage keinen Unterschied machen oder?

Im Jahr 2019 habe ich gewinnbringend Aktien verkauft (Gewinn ca. 700€) und durch Dividenten 300€ erhalten.
Des Weiteren habe ich bei meiner Bausparkasse laut Kontoauszug, Zinsen in Höhe von 55€ bekommen ("Zinsen abgeltungssteuerfrei"). Bei der Bausparkasse habe ich vor vielen Jahren einen Freistellungsauftrag von 200€ eingerichtet.

Des Weiteren habe ich noch mehrere andere Girokonten, bei welchen ich ebenfalls Zinsen von ein paar Cent bis ein paar Euro erhalten habe. Leider habe ich keine Steuerbescheinigungen der drei Banken bekommen und kann sie auf die Schnelle nicht mehr auftreiben. Ich schätze Gewinn 5€

In welche Felder der Anlage KAP, muss ich welche Beträge eintragen, damit ich die Kapitalertragssteuer (teilweise) für meine Gewinne beim flatex-Depot erstattet bekomme?

https://www.steuerklassen.com/media/...e_kap_2019.pdf

Liege ich mit folgenden Annahmen richtig?

Feld 5 (Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts ...): Ja

Feld 7: Hier die Summe aller Kapitalerträge eintragen (700€ + 300€ + 55€ + 5€).
Feld 8: Nur die Gewinne aus Aktienverkäufen (also 700€)
Feld 8a bis 11 kann ich leer lassen
Feld 12: Hier die 55,47€ Zinsen eintragen(LBS, Freistellungsauftrag war vorhanden)
Feld 13: Was muss ich hier eintragen?
Feld 48 bis 50: Hier würde ich die bereits bezahlten Steuern eintragen. Ist das richtig?

Können die anderen Felder leer bleiben?

Ich habe in besagtem Jahr noch studiert und hatte nur ein Einkommen von 1400€ brutto. Lohnt es sich auch bei Feld 4(Günstigerprüfung) ein Ja einzutragen? Wäre das mit mehr Aufwand für mich verbunden?

Eine weitere Frage: Ich habe seit 2004 eine Lebens- bzw. Rentenversicherung, welche bis 2046 läuft. Die "Wertsteigerung" meiner Einzahlungen zählen ja nicht als Kapitalerträge, während ich noch einzahlen muss oder? Erst wenn dann eine Rente bzw. eine einmalige Zahlung ab 2046 ausbezahlt wird würde ich Kapitalerträge in Zusammenhang mit der Lebensversicherung erzielen oder? Entschuldigt meine etwas doofen Fragen bitte ;-)

Ich würde mich sehr über Antworten freuen :-)
reckoner
Beiträge: 1020
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Anlage KAP, Freistellungsauftrag vergessen

Beitrag von reckoner »

Hallo,

erstmal, deine Annahmen mit Zeilennummern sind alle korrekt.
Feld 13: Was muss ich hier eintragen?
Eine Null (wenn ich mich nicht irre meckert Elster sonst, daher würde ich es auf Papier auch so machen).
Ich habe in besagtem Jahr noch studiert und hatte nur ein Einkommen von 1400€ brutto. Lohnt es sich auch bei Feld 4(Günstigerprüfung) ein Ja einzutragen? Wäre das mit mehr Aufwand für mich verbunden?
Wenn du mit "1400€ brutto" nicht pro Monat sondern im ganzen Jahr gemeint hast dann lohnt es sich bestimmt (es würden sämtliche gezahlten Steuern erstattet, sowohl Lohn- als auch Abgeltungssteuer, Soli und ggf. Kirche natürlich auch).
Und nein, in deinem Fall wäre das kein Mehraufwand (du erklärst ja eh' schon alles), einfach Zeile 4 anstatt Zeile 5 nehmen.

Zu der Lebensversicherung: Auch korrekt, erst bei Auszahlung könnte es steuerpflichtig sein.

Stefan
Raphael123
Beiträge: 2
Registriert: 1. Jan 2022, 22:37

Re: Anlage KAP, Freistellungsauftrag vergessen

Beitrag von Raphael123 »

@reckoner: Danke für die Antwort. Ich habe die Anlage jetzt mal so angegeben und bin gespannt was passiert ;-) Leider habe ich total vercheckt, dass ich die Steuererklärung für 2019 bereits vor einem Jahr abgegeben hatte. Habe jetzt nachträglich die Anlage KAP abgegeben - kann natürlich sein, dass das nicht mehr anerkannt wird.
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