Guten Morgen,
ich bin EU Beamter und daher grundsätzlich uneingeschränkt in Deutschland Steuerpflichtig. Davon sind meine EU Bezüge (Gehalt, etc.) ausdrücklich ausgenommen:
https://www.ffpe-bxl.eu/sites/default/files/2018_0427_Zur_rechtl_Situation_deutscher_EU-Beamter.pdf
https://www.bundestag.de/resource/blob/654064/7ce72b24ff400547f260445781674852/WD-4-088-19-pdf-data.pdf
Andere Einkünfte wie Kapitalerträge oder Mieteinnahmen müssen dennoch in Deutschland versteuert werden.
Nun ist meine Frage:
Kann ich den Steuer Grundfreibetrag, also die EUR9000+ für Kapitalerträge anwenden und diese bis zu dieser Höhe steuerfrei erhalten? Oder wird das EU Einkommen diesen EUR9000+ angerechnet (auch wenn es in meinem Fall nicht zu versteuern ist)?
Also um das mal als Beispiel zu geben:
EU Einkommen EUR 50.000 p.a. (nicht in Deutschland zu versteuern)
Kapitalerträge in Deutschland EUR 5.000 p.a.
Sonst keine weiteren Einnahmen
Muss ich auf die EUR 5.000 Kapitalertrag zahlen oder kann ich die EUR 9.000 Freibetrag nutzen?
Herzlichen Dank für Ratschlag hierzu.
Beste Grüße