Berechnung der KAP

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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ArnoSt
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Re: Berechnung der KAP

Beitrag von ArnoSt »

reckoner hat geschrieben: 26. Okt 2021, 21:24 Hallo,
Wenn der Nachweis gelingt wird (soweit ich mich da eingelesen hab) der Kurs 1.1.2017 also "Einkaufskurs" angesehen und der Gewinn unterliegt dann noch einem Freibetrag von 100k.
Das betrifft aber nur Fonds, nicht Indexzertifikate (die wären nämlich steuerfrei). Und es ist der 1.1.2018 (genauer: der 31.12.2017, ist aber wegen Neujahr der selbe Kurs).

Also, was war das was du vor März 2007 gekauft hast? Ein Fonds oder ein Indexzertifikat?

Stefan
Sind zwei Indexzertifikate. Eines klar vor März 2017 gekauft. Soweit ich weiß gilt die Regel: Bis März 2007 gekauft - steuerfrei bis 2018. Der Gewinn zwischen Verkaufsdatum und 2018 wird versteuert bis aber mit Freigrenze 100k.
(https://www.finanztrends.de/wie-werden-zertifikate-steuerlich-betrachtet/)
Im Moment stehen die pauschalen Erträge von beiden in Zeile 11, aber sind auch in Zeile 7 bereits enthalten.

Wie korrigiere ich das?
Soweit ich verstanden bleibt die Zeile 11 (Bsp 3000€) erhalten aber die Korrekturzeilen darf man ändern.
Was schreibt man dann wo rein? Versuchen wir es an einem Beispiel.
Zwei Zertifikate A und B:
Annahme Anteil A an Zeile 11 und 7: 1000€ (Erträge), Gewinn seit 2018 aber nur 200€.

B) ist etwas komplizierter, da hab ich echt alles mitgenommen. Gekauft von meinem Vater als Sparplan, sozusagen der große Teil vor dem Stichtag 14.3.2007.
Ein kleiner Teil bis 2008 als dann der Depotübertrag/Schenkung erfolgte.

Da ist es nach meiner Info so, der Teil große davor ist steuerfrei bis zu 31.12.2017. Der kleine Teil danach wird ganz normal mit 25% versteuert.
Annahme Anteil an Zeile 11 bisher: 2000€. (pauschal)
Tatsächlich gab es 500€ Gewinn von den Anteilen gekauft anch 3/2007 bis Verkaufsdatum. Die unterliegen ganz normalen Regeln. Dann noch mal 100€ Gewinn der restlichen Anteilen (also nur von 2018 bis Verkaufsdatum, weil davor steuerfrei).

a) Setzte ich den Korrekturwert von Zeile 11 dann auf "0" - weil alles geklärt ?
b) muss ich von Zeile 7) abziehen (1000+2000) und 500€ dazu addieren?
c) Aber wohin die Erträge die unter die Freistellungsgrenze fallen, also hier 200 von A)+100€ von B)
In welche Zeile kommen die, Zeile 10 = 300€ (Bestandschutz)?

In die Korrekturzeilen kommt der neue Wert und die Zeilen 37/38 Steuer/Soli bleiben unangetastet?
reckoner
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Re: Berechnung der KAP

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Sind zwei Indexzertifikate. Eines klar vor März 2017 gekauft. Soweit ich weiß gilt die Regel: Bis März 2007 gekauft - steuerfrei bis 2018. Der Gewinn zwischen Verkaufsdatum und 2018 wird versteuert bis aber mit Freigrenze 100k.
Ich hatte das doch schon gesagt: Zertifikate sind keine Fonds.
Und ich hatte extra noch gefragt, ob es nun ein Zertifikat oder ein Fonds ist. Darauf bist du gar nicht eingegangen, sondern vermischt einfach beides (du nennst es Zertifikat, behandelst es aber wie einen Fonds, das sind zwei völlig unterschiedliche Produkte.

Bei Fonds ist der Gesetzgeber imho eingeschritten, weil es Konstellationen gab in denen ganze Vermögen in einem Alt-Fonds verwaltet wurden, und damit alles steuerfrei war obwohl es in Wirklichkeit keine Bestandsgeschäfte waren.
Wenn du etwa eine Aktie im Jahr 2000 gekauft hast dann ist der Kursgewinn steuerfrei. Verkaufst du aber und kaufst vom Erlös eine andere Aktie, dann ist sie in Zukunft nicht mehr steuerfrei. Und das konnte man mit einem (Privat)Fonds umgehen.
Im Moment stehen die pauschalen Steuern von beiden in Zeile 11, aber sind auch in Zeile 7 und 38 bereits enthalten.
Ja, natürlich, die Zeile 11 ist ja in Zeile 7 enthalten. Das hatte ich in meinen anderen Beiträgen nicht beachtet (ich schaue mir das Formular nicht immer genau an, manchmal ist etwas in anderen Zeilen enthalten und manchmal nicht, sorry).
Also muss nicht nur die Zeile 11 auf Null korrigiert werden, sondern auch die Zeile 7 entsprechend. Und dann natürlich der richtige Ertrag wieder hinzu.
Zwei Zertifikate A und B
Annahme Anteil A an Zeile 11 und 7: 1000€ (Erträge), Gewinn seit 2018 aber nur 200€.
Dann korrigiert man Zeile 11 auf Null, und Zeile 7 auf 200.
Annahme Anteil an Zeile 11 bisher: 2000€. (pauschal)
Tatsächlich gab es 500€ Gewinn von den Anteilen gekauft anch 3/2007 bis Verkaufsdatum. Die unterliegen ganz normalen Regeln. Dann noch mal 100€ Gewinn der restlichen Anteilen (also nur von 2018 bis Verkaufsdatum, weil davor steuerfrei).
Zeile 11 auf Null, Zeile 7 auf 600.
Ich bezweifele aber, dass deine Berechnung des Gewinns korrekt ist (eben weil du von einem Fonds ausgehst).
Hattest du eigentlich schon gesagt, um welches Wertpapier es sich handelt? Wenn ich das wüsste dann könnte ich dir sagen um was es sich handelt.
a) Setzte ich den Inhalt von Zeile 11 dann auf "0" - weil alles geklärt ?
Ja. Zeile 11 sollte eigentlich immer auf Null korrigiert werden, schließlich ist das eine art Schätzung, und genau die will man ja berichtigen.
b) muss ich von Zeile 7) abziehen (1000+2000) und 500€ dazu addieren?
Ebenso für Zeile 38 (Soli).
Zeile 7 ist richtig, Zeile 38 wird aber gar nicht geändert (das ist die von dir wirklich gezahlte Steuer, die wird später auf die Steuerlast angerechnet, quasi als Vorauszahlung).
Was ist eigentlich mit Zeile 37, steht da nichts? Der Soli fällt ja nicht einfach so vom Himmel?
c) Aber wohin die Erträge die unter die Freistellungsgrenze fallen, also hier 200 von A)+100€ von B)
In welche Zeile kommen die?
??? - was für eine Freistellungsgrenze?
Der Sparer-Pauschbetrag und auch die 100k-Freigrenze kommt jedenfalls später, man erklärt grundsätzlich alle Erträge ohne Abzug (ich gehe jetzt mal davon aus, dass du alle deine Banken erklärst - sonst wird es noch etwas komplizierter).
d) Kommt in die Korrekturzeile der richtig Wert oder ein +/- Wert !?!?
Der richtige Wert, nicht die Differenz.
Eigentlich ist es ganz einfach. Du musst es so eintragen wie es die Bank bescheinigt hätte wenn sie alle Daten gehabt hätte. Sprich: Die Ersatzbemessungsgrundlage muss wieder raus, die richtigen Erträge rein.

Stefan
ArnoSt
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Re: Berechnung der KAP

Beitrag von ArnoSt »

Ja, Tschuldigung - ich lag falsch und wenn ich etwas vergessen hab zu beantworten - tut mir leid, keine Absicht - und danke für deine Geduld.
Ich hatte inzwischen auch noch mal recherchiert - die Sache mit 1.1.2018 trifft nur Fonds - keine Aktien, keine Zertifikate.
Bei dem Kram kann man schon mal durcheinander kommen. Manche Texte sind auch alt, da ist man dann nicht sicher, ob das die entsprechenden Regeln schon gab - soviel zu meiner Verteidigung:

Aber dann sieht es doch anders aus - wie du schon schreibst

Für Zertifikat A (WKN 702979) fällt überhaupt keine Steuer an.
Deren Anteil Anteile 11) Ersatzbemessung wird auf 0 korrigiert und dem FA die entsprechenden Unterlagen übergeben wenn sie die Bank nicht auftreiben konnte.
Die Summe in Zeile 7) wird ebenfalls um 1000€ reduziert.

B):
Wieder Anteil der Zeile 11) um 2000€ reduzieren so und ist so auch insgesamt 0.
Und in Zeile 7 nehme ich die geschätzten 2000€ raus und dafür den Gewinn der Anteile, die nach dem 14.7.2007 gekauft wurden drauf.
Den zu berechnen wird nicht so ganz einfach, weil es
- ein Sparplan war, Käufe teils vor 3/2007, teils danach
- es ein Depotübertrag von meinem Vater 2008 war
Der Gewinn der Anteile vor 3/2007 taucht nirgendwo auf wie bei A), korrekt?

Dann wäre es wirklich nicht so schwer insgesamt.
Also dann kommen in Zeile 10) nur Verkäufe aus Fonds, für die es diesen Stichtag 1.1.2018 gibt?
Wenn ich das so eingeben kommen plausible Zahlen raus.

Zeile 37 und 38 bleiben - da gibt es auch keine Korrekturfelder.

Von KAP-INV steht in den Bescheiden der Banken nichts. Hab ich glaub ich auch noch nie ausgefüllt.
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Berechnung der KAP

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ja, jetzt hast du's.
Den zu berechnen wird nicht so ganz einfach, weil es
Wenn du das realistisch schätzt hat das Finanzamt da sicher nichts einzuwenden (insbesondere in den Fällen in denen dein Vater gekauft hat, sowas kann man oft nicht verifizieren).
Also dann kommen in Zeile 10) nur Verkäufe aus Fonds, für die es diesen Stichtag 1.1.2018 gibt?
Korrekt, betrifft dich also nicht.
Von KAP-INV steht in den Bescheiden der Banken nichts. Hab ich glaub ich auch noch nie ausgefüllt.
Ebend - die ist ja auch für Fonds.

Stefan
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